1) Das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“, vgl. Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 139/17 vom 28.09.2017, wird unter der geänderten Bezeichnung
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „östliches Kerngebiet“
weitergeführt. Zugleich wird der Geltungsbereich, wie in Anlage 1 dargestellt, erweitert und neu abgegrenzt (vgl. Anlage 2).
Die neue Verfahrensbezeichnung und die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches sind ortsüblich bekannt zu machen.
2) Der Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park / östliches Kerngebiet“ (vgl. Anlage 3) modifizieren. Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.
3) Die Aufstellung des B-Planes geschieht im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM-BP-006-c-6, der am 28.09.2017 durch die Gemeindevertretung gefasst wurde
(DS-Nr. 139/17), soll wie folgt ergänzt werden:
Der Geltungsbereich des Änderungs-Bebauungsplanes wird nach
Süden um das Grundstück Fahrenheitstraße 6 erweitert, so dass durch das
Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 nun der zurzeit
rechtswirksame Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2 (vgl. Anlage 3) insgesamt modifiziert wird.
Die zulässige Zahl der Vollgeschosse sowie die Geschossflächenzahl (GFZ)
werden gemindert. Die
momentan noch mögliche Höhe bei Neubauten von bis zu VI Vollgeschossen und
maximal 22,0 m wird auf höchstens IV Geschosse mit maximal 16,0 m
reduziert. Entsprechend wird die bislang festgesetzte GFZ von 2,0 auf 1,4
minimiert. Eine Textliche Festsetzung zur gestalterischen Ausführung des
vierten Geschosses als Staffelgeschoss wird ergänzt.
Für das südliche Grundstück (Flur 1, Flurstücke 4445, 4448
und 3079, Fahrenheitstraße 6) erfolgt ein Neuzuschnitt des Baufensters. Hintergrund ist, dass der Eigentümer an die
Gemeinde heran trat und - aufgrund der künftigen Einschränkung der
Vollgeschosse - um die Erweiterung der bebaubaren Grundstücksfläche innerhalb
seines Grundstückes bat. Die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7
für die Haupt- und Nebenanlagen ändert sich dabei nicht.
Die Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen entfällt. Dafür wird die Fläche
zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen entsprechend erweitert
(vgl. Anlage 4).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. 1. Änderung des B-Planes KLM-BP-006-c-2 „östliches Kerngebiet“, Erweiterungsfläche
2. ders., Geltungsbereich
3. rechtswirksamer Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park / östliches Kerngebiet“
4. Konzept für das südliche Grundstück (Flur 1, Flurstücke 4445, 4448 und 3079)