2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Mit Beschluss vom 26.06.2017 (DS-Nr. 101/17) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ eingeleitet worden.
Der B-Plan-Entwurf wurde am 14.12.2017 mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 08.02.2018 bis einschließlich 09.03.2018 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit dem Anschreiben vom 12.02.2018. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 17 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie die Stellungnahmen der Öffentlichkeit können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.01 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
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