Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-019-12 "Adolf-Grimme-Ring 1"
Vorlage
DS-Nr. 034/18
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

‑ BauGB ‑
den Bebauungs­plan KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“, bestehend aus
Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung) und
Teil B ‑ Textliche Festsetzungen
(vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.

2)        Die Begründung i. d. F. vom 16.04.2018 wird gebilligt.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Mit Beschluss vom 26.06.2017 (DS-Nr. 101/17) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ eingeleitet worden.

Der Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ (Ursprungsplan) trat erstmals mit dem 16.06.1999 in Kraft. Teile seines Geltungsbereiches sind sodann überplant worden, unter anderem durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.10.2001). Weitere Änderungen erfolgten durch ein als „3. Änderung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑019“ bezeichnetes Änderungsverfahren (Anpassung GRZ bei Reihenmittelhaus-Grundstücken; in Kraft getreten am 15.01.2003), durch die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP‑019-5 „Ortskern Kleinmachnow“ (Zulassung von Terrassentrennwänden, Änderung von Festsetzungen für die Flächen für den Gemeinbedarf etc.; in Kraft getreten am 30.01.2009) und durch die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ (Anpassung Höhenbezug in der textlichen Festsetzung C 4. Gebäudehöhen; in Kraft getreten am 31.08.2012). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-4 „Alten- und Pflegeheim“ (in Kraft getreten am 15.06.2007) wurden ein weiterer Teil des Geltungsbereiches des Ursprungsplanes KLM-BP-019 – nun i. d. F. der 3. Änderung – sowie ein Teil des Bebauungsplanes KLM-BP-019-2 überplant. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“ (in Kraft getreten am 20.03.2009) wurde der Bebauungsplan KLM-BP-019-2 in zwei Teilbereichen modifiziert (Verlängerung Adolf-Grimme-Ring/Ost und Schutzwand an der kath. Kita). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ (in Kraft getreten am 29.02.2012) wurde ein weiterer Teil des Geltungsbereiches des Ursprungsplanes KLM-BP-019 (i. d. F. der 3. Änderung, zuletzt geändert durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-5) ersetzt und insoweit geändert. Der Bebauungsplan KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ (in Kraft getreten am 27.01.2014) überplant nahezu vollständig den verbliebenen Geltungsbereich des Bebauungs­planes KLM-BP-019-2 sowie des Bebauungsplanes KLM-BP-019-6.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-12 werden einzelne Festsetzungen der Bebauungspläne KLM-BP-019-8 und KLM-BP-019-10 für das Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 und die westlich angrenzende Grünfläche (Parkanlage) so geändert, dass die Errichtung eines Horts östlich von der auf dem Grundstück bestehenden Jugendfreizeiteinrichtung „CARAT“ zulässig wird. Dafür ist die Ergänzung bzw. Änderung planungsrechtlicher Vorgaben wie die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) erforderlich.

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 a BauGB (insbesondere: förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 08.02. bis einschließlich 09.03.2018 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 12.02.2018) und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes KLM-BP-019-12 treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50 / 18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1)        Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-12

Bebauungsplan KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“, bestehend aus:

2)        Teil A Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung, Stand: 27.11.2017)

3)        Teil B Textliche Festsetzungen, Stand: 27.11.2017

4)        Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-019-12, Stand: 16.04.2018