Betreff
Elektromobilitätskonzept für die Gemeinde Kleinmachnow, Durchführung standortbezogener Interessenbekundungsverfahren
Vorlage
DS-Nr. 036/18
Art
Beschlussvorlage

      I.          Das Elektromobilitätskonzept für die Gemeinde Kleinmachnow, Stand 28.03.2018 wird gebilligt (Anlage 2).

     II.          Der Bürgermeister wird beauftragt, an den sieben Standorten

-  Adolf-Grimme-Ring Süd (Parkplatz Rathaus)

-  Adolf-Grimme-Ring Ost und West (Parkplätze Rathausmarkt)

-  Parkplatz Rammrath-Brücke

-  August-Bebel-Siedlung

-  Gewerbegebiet TIW / Bebauungsplangebiet KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“

-  Kammerspiele und Uhleneck

-  Kreuzung Zehlendorfer Damm/Thomas-Müntzer-Damm/Meiereifeld

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu errichten.

Dazu sind bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) als der für die Ausreichung der Fördermittel zuständigen Stelle standortbezogen Genehmigungen für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn einzuholen, Interessenbekundungsverfahren für die Errichtung von Ladeinfrastruktur durchzuführen und eine Vergabeentscheidung vorzubereiten.


 

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

 

zu I. – Elektromobilitätskonzept

 

Die Gemeinde möchte die Nutzung von Elektrofahrzeugen in Kleinmachnow fördern, da diese eine Alternative zu Feinstaubbelastung und Lärmbelästigung insbesondere durch den sonstigen motorisierten Individualverkehr (MIV) im Gemeindegebiet sein können.

Im Zuge der Förderantragstellung auf Grundlage des GV-Beschlusses „Beteiligung am Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ vom 06.04.2017 (DS-Nr. 054/17) beauftragte die Verwaltung die Erarbeitung eines Elektromobilitätskonzeptes für die Gemeinde Kleinmachnow. Das Konzept soll Grundlage für die nächsten Schritte der Planung und Errichtung eines öffentlich zugänglichen Elektroladenetzes sein.

Mit der Fachinformation BAU 008/17 wurde ein erster Entwurf für das Elektromobilitätskonzept im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten vom 18.10.2017 vorgelegt. Die nun vorliegende Fassung stellt eine redaktionelle Überarbeitung dar. Inhaltlich ergänzt wurde insbesondere die Thematik der in DS-Nr. 054/17 vorgeschlagenen Schulstandorte.

 

Für die planungsrechtliche Vorbereitung der Errichtung von Elektroladestationen stehen im aktuellen Haushalt abzüglich der Kosten für die Konzepterarbeitung noch ca. 2.000,- Euro zur Verfügung (Untersachkonto: 54310.40082).

 

 

zu II. – Anträge auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn für förderfähige AC-Ladesäulen 22 kW

 

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) teilte am 07.03.2018 mit, dass der von der Gemeinde gestellte Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge grundsätzlich förderfähig ist (vgl. Anl. 1, E-Mail). Die finanzielle Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) umfasst maximal 40 Prozent des Kaufs einer Ladestation, des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation.

 

Für die Errichtung von Ladesäulen stehen im aktuellen Haushalt 30.000,- Euro zur Verfügung (Untersachkonto: 09613.40016, Maßnahmennummer: 000593).

 

 

 

Die Angaben zum finanziellen Eigenanteil der Gemeinde bzw. auch zu einem möglichen finanziellen Eigenanteil eines künftigen Ladesäulenbetreibers können derzeit noch nicht spezifiziert werden. Es sind standortbezogene Kostenangaben von der E.DIS Netz GmbH für die Netzanschlüsse erforderlich. Auch sind Verhandlungen mit Ladesäulenbetreibern nach Abschluss der Interessenbekundungsverfahren erforderlich.

 

Für die ersten fünf im Beschlussvorschlag genannten Standorte wurden je zwei AC-Ladesäulen mit je 22 kW und je einem Ladepunkt beantragt. Bei der konkretisierenden, standortbezogenen Planung ist zu prüfen, ob an einer Ladesäule auch gleichzeitiges Laden an zwei Ladepunkten und dementsprechend auf zwei Stellplätzen ermöglicht werden soll, ob diese Abweichung vom Förderantrag relevant für den Fördermittelabruf ist und ob an einigen Standorten sogar eine Ladesäule ausreichend ist. Letzteres wird in Abhängigkeit von den Netzkapazitäten der E.DIS Netz GmbH möglicherweise sogar erforderlich sein.

 

Darüber hinaus wurde eine Förderung für zwei weitere Standorte – das Wohnstift Augustinum Kleinmachnow sowie das NH-Hotel Kleinmachnow – beantragt. Nachdem das Marktgeschehen zwischen Elektroladesäulenbetreibern und Gewerbetreibenden wie Hotelketten, Supermarktketten und anderen Privaten inzwischen reger geworden ist, ist ein finanzieller Anstoß für private Vorhaben mit öffentlichen Geldern aus Sicht der Verwaltung nicht mehr erforderlich. Vielmehr beabsichtigt die Gemeinde eine Verständigung mit den Privaten, dass die dort errichteten Elektroladesäulen öffentlich zugänglich sind. Wünschenswert wäre es außerdem, dass dortige Daten zur Nutzungsintensität der Gemeinde für eine Auswertung der Entwicklung der Elektromobilität im gesamten Gemeindegebiet zur Verfügung gestellt werden.

 

Um die für diese zwei Standorte in Aussicht stehenden Fördermittel dennoch abfordern zu können, wird die Verwaltung beim Fördermittelgeber einen Antrag auf Standortänderung stellen. Bei den beiden dann neuen Standorten handelt es sich um öffentliche Stellplätze im Bereich Kammerspiele/Uhleneck und die Kreuzung Zehlendorfer Damm/Thomas-Müntzer-Damm/Meiereifeld.

 

 

zu II. – Interessenbekundungsverfahren für die Errichtung von Elektroladesäulen

 

Für die genannten insgesamt sieben Standorte sind sogenannte Netzanschlussanfragen bei der E.DIS Netz GmbH zu stellen. Sollten aufgrund der vorhandenen Netzkapazitäten und zukünftigen Netzerweiterungen der E.DIS Netz GmbH bei der Ausführungsplanung Abweichungen zu den oben genannten Standorten notwendig werden, so informiert die Verwaltung sowohl den Fördermittelgeber als auch die Gemeindevertretung.

 

Die Bereitstellung von öffentlichem (Park-)Raum für eine private Dienstleistung ist aus städtebaulicher, stadtgestalterischer und verkehrsplanerischer Sicht nicht unumstritten. Öffentlicher Parkraum ist zumindest in bestimmten Bereichen Kleinmachnows knapp. Zudem können zwar die Ladesäulenbetreiber per Sondernutzungs- oder Pachtvertrag für die Wartung und Pflege der Anlagen verantwortlich gemacht werden, aber dennoch wird es sich hier um eine zusätzliche Aufgabe der Verwaltung handeln, die einwandfreie Umsetzung auch regelmäßig zu kontrollieren.

 

Im Rahmen der Interessenbekundungsverfahren sollen deshalb auch Auswahlkriterien definiert werden, die dem Interesse der Allgemeinheit, konkret den Bewohnerinnen und Bewohnern Kleinmachnows, dienen. Derartige Kriterien können sein:

-            die Verwendung von Ökostrom beim Ladevorgang

-            ein freier Zugang über die gängigen Mobilitätsservice-Provider

-            eine für den Kunden transparente Abrechnung nach kWh

-            eine für die Gemeinde transparente statistische Erfassung von Nutzungsintensität und –zeiten

-            Sonderkonditionen für Aufladevorgänge bei Verwaltungsfahrzeugen

-            möglichst keine oder geringe Kosten für die Gemeinde bei der Bereitstellung von Netzkapazitäten

-            Sondernutzungsgebühren bzw. Pachteinnahmen

-            Betrieb und Wartung ohne Kosten für die Gemeinde

-            Eingliederung der Anlagen ins Stadtbild

-            (…)

 

Die Ausgangssituation beim Standort 1 - Adolf-Grimme-Ring Süd (Parkplatz Rathaus) – stellt sich zwischenzeitlich folgendermaßen dar:

Zwei AC-Ladesäulen mit je 22 kW und je einem Ladepunkt wurden auch für diesen Standort beantragt. Davon soll mindestens eine Ladesäule der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Zu prüfen ist noch, ob an der für die Öffentlichkeit bestimmten Ladesäule gleichzeitiges Laden an zwei Ladepunkten und auf zwei Stellplätzen ermöglicht werden soll und ob diese Abweichung vom Förderantrag erheblich für den Fördermittelabruf ist oder nicht.

Zu prüfen ist weiterhin, ob die zweite bewilligte AC-Ladesäule 22 kW mit einem Ladepunkt zu einer Verbesserung der für die zwei Verwaltungsfahrzeuge momentan vorhandenen Ladelösung führt. Genutzt werden momentan zwei 11-kW-Ladesäulen. Mit den von der Verwaltung erworbenen Fahrzeugen der Marke NISSAN kann lediglich an 22-kW-Ladesäulen eine optimale Ladezeit erreicht werden.

 

 

Auch für die Errichtung einer DC-50-kW-Schnellladestation im Gewerbegebiet „Europarc Dreilinden“ beabsichtigt die Verwaltung, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Für den dortigen öffentlichen Parkplatz auf Höhe Albert-Einstein-Ring 6 liegen bereits zwei Interessenbekundungen vor, ohne Kosten für die Gemeinde eine Schnellladesäule zu errichten.

Viele Unternehmen der Elektromobilitätsbranche erhalten Bundesfördermittel aus dem Projekt „SLAM – Schnellladenetz für Achsen und Metropolen“ (weitere Erläuterungen auch im Elektromobilitätskonzept). So muss nicht die Gemeinde eine Finanzierung dieser Schnelllader anstoßen, sondern kann dort sogar bei Nutzung öffentlicher Parkflächen Sondernutzungsgebühren oder eine Pacht erheben. Der Standort an der Autobahn im Gewerbegebiet ist grundsätzlich hoch attraktiv, allerdings ist hier gemeinsam mit der Europarc Dreilinden GmbH noch zu prüfen, ob im Gewerbegebiet ein für die Nutzer der Schnellladesäule attraktiverer Aufenthaltsort als der öffentliche Parkplatz gefunden werden kann.

 

Laut einer mündlichen Aussage der E.DIS Netz GmbH sollen die Netzkapazitäten am Standort Europarc für 50 kW aber gegenwärtig nicht ausreichen. Dazu wird es grundsätzlicher Gespräche zwischen der Verwaltung und der E.DIS Netz GmbH bedürfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50 26

Maßnahmen-Nr:

000593

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

30.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein