Betreff
Schöffenwahl 2018 für die Amtsperiode 2019 bis 2023
hier: Vorschlagsliste
Vorlage
DS-Nr. 043/18
Art
Beschlussvorlage

Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen am Landgericht und Amtsgericht Potsdam aufgenommen.

 

Hinweis: Die Gemeindevertreter müssen mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl beschließen.  


Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) haben die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen zu erstellen. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG sind die Schöffenkandidaten mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, für die Aufnahme in die Wahlliste zu bestätigen.

 

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 GVG soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Der Gemeinde wurde durch die Präsidentin des Amtsgerichts Potsdam mitgeteilt, dass für das Amtsgericht 4 Personen vorzuschlagen seien. Die Präsidentin des Landgerichts hat der Gemeinde mittgeteilt, dass 9 Personen für das Schöffenamt vorzuschlagen seien. Die Vorschlagsliste für beide Gerichte ist zusammenzuführen. In die Vorschlagsliste sollen mindestens doppelt so viele Personen aufgenommen werden. Insgesamt sind somit mindestens 26 Bewerber auf die Vorschlagsliste aufzunehmen.

 

Nach der Beschlussfassung wird die Liste nach öffentlicher Ankündigung mit Hinweis auf die Einspruchsrechte gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 GVG eine Woche lang ausgelegt bzw. in den Bekanntmachungskästen ausgehängt.

 

Die Liste muss bis zum 15.07.2018 den Gerichten übermittelt werden. Die Wahl der Schöffen erfolgt dann durch die Wahlkommission des betreffenden Gerichts.

 

Die Personalunterlagen der Bewerber können im Gemeindeamt Kleinmachnow, Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung, eingesehen werden.

 


Anlage: Vorschlagsliste