Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
DS-Nr. 057/18
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 68 BbgKVerf kann die Haushaltssatzung nur durch Nachtragssatzung geändert werden.

 

Dies ist für das aktuelle Haushaltsjahr erforderlich, da der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nach § 3 der Haushaltssatzung 2018 geändert werden musste. Die neue Festsetzung liegt bei 2.885.100 EUR.

Ursächlich für die Einleitung des Nachtragsplanverfahrens war eine sich verbindlich abzeichnende Fehlentwicklung des Gemeindehaushaltes bei den Erträgen. Die Einkommenssteueranteile reduzierten sich nach Berechnungen aufgrund neuer Landesschätzungen und neuer festzusetzender Schlüsselzahlen und hätten einen Fehlbetrag oberhalb der zulässigen Grenze gemäß § 5 Nr. 4a verursacht.

Dieser Grund ist zwischenzeitlich entfallen. Eine Fehlbetragsentwicklung zeichnet sich nicht mehr ab.

 

Einzelheiten zu den Veränderungen werden im Vorbericht zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 näher erläutert (siehe Anlage).

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 68 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 67 Abs. 4 BbgKVerf der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist öffentlich bekannt zu machen. Genehmigungspflichtige Teile sind nicht enthalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen: 

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 der Gemeinde Kleinmachnow