Für die Jahresabschlussprüfung kommen die Vorschriften des § 106 BbgKBVerf sowie die Regelungen des Abschnittes 3 der EigV zur Anwendung.
Mit Beschluss des
Wirtschaftsplanes 2017 (DS-Nr. 120/16) vom 03.11.2016 wurde dem KITA-Verbund
nach § 23 Abs. 4 (1) EigV ein Zuschuss für den laufenden Betrieb in Höhe von
2.254.800,00 € bewilligt. Im Verlauf des Wirtschaftsjahres zeichnete sich ab,
dass der Zuschuss der Gemeinde nicht in vollem Umfang benötigt wird.
Nach den im Rahmen des Jahresabschlusses durchgeführten Buchungen wurde ein überzahlter Betrag in Höhe von 273.762,32 € als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde bilanziert.
Die Gemeindevertretung entscheidet nach § 7 Abs. 4 EigV über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
Prüfbericht (Testatsexemplar) mit
1. Bilanz zum 31.12.2017
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
01.01.2017 – 31.12.2017
3. Finanzrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017
4. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2017
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers