Die Gemeinde Kleinmachnow stellt das Benehmen mit dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Potsdam-Mittelmark 2018/2019 bis 2023/2024 her.
Im Land Brandenburg wurde die Schulentwicklungsplanung den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen. Daher hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe in seinem Gebiet wahrgenommen und den Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2018/2019 bis 2023/2024 erarbeitet.
Gemäß § 102 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes ist mit den kreisangehörigen Schulträgern das Benehmen herzustellen.
Zudem bedürfen Schulentwicklungspläne und ihre Fortschreibungen für ihre Wirksamkeit der Genehmigung durch das für Schule zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (§ 102 Abs. 5 Bbg SchulG).
Als grundlegende Arbeitsstruktur für Planungen und zur Absicherung bedarfsgerechter und bürgernaher Versorgungsstrukturen wurden durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark Planregionen gebildet. Die Zuordnung der Gemeinde Kleinmachnow gemeinsam mit der Stadt Teltow und den Gemeinden Stahnsdorf und Nuthetal erfolgte zur Planregion 1.
Mit Schreiben vom 05. Juni 2018 (Anlage 1) hat der Landkreis den Schulentwicklungsplan des Landkreises Potsdam-Mittelmark 2018/2019 bis 2023/2024 (Anlage 2 - als Auszug die Planregion 1 betreffend) einschließlich der Anlage „Merkmale, Daten und Fakten“ Schuljahr 2017/2018 (Anlage 3 - als Auszug die Gemeinde Kleinmachnow betreffend) an die Gemeinde Kleinmachnow übersandt mit der Bitte, das Ergebnis der Benehmensherstellung dem Landkreis bis zum 18. Juli 2018 zu übermitteln. Auf Nachfrage wurde die gesetzte Frist durch den Landkreis auf den 31. August 2018 verlängert (Anlage 4 – Mailverkehr zur Fristverlängerung).
Im Zuge der Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung erfolgte durch den Landkreis eine Abstimmung mit den Schulen der Gemeinde Kleinmachnow sowie der Gemeindeverwaltung. Anregungen der Gemeindeverwaltung fanden in der nun vorliegenden vollständigen Fassung des Schulentwicklungsplanes Berücksichtigung.
Im Ergebnis haben die drei Grundschulstandorte innerhalb des Planungszeitraumes (Schuljahre 2018/2019 bis 2023/2024) in ihrer jetzigen Form und Zügigkeit weiterhin Bestand.
Daher soll durch die Gemeinde Kleinmachnow das Benehmen mit dem vorliegenden Schulentwicklungsplan des Landkreises Potsdam-Mittelmark 2018/2019 bis 2023/2024 hergestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Anlagen:
- Anschreiben des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 05. Juni 2018
- Schulentwicklungsplan des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die
Schuljahre 2018/2019 bis 2023/2024 (Entwurfsstand 05.06.2018) -Auszug-
- Schulentwicklungsplan des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die
Schuljahre 2018/2019 bis 2023/2024, Anlage „Merkmale, Daten und Fakten“
Schuljahr 2017/18“ -Auszug-
- Mailverkehr Gemeinde Kleinmachnow – Landkreis Potsdam-Mittelmark
vom 14. Juni 2018/ 27. Juni 2018