Es ist ein Betrag von ca. 200.000 EUR brutto (Planungs- und Bauleistung) für 6 Bushaltestellen pro Jahr bereitzustellen.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark wird in
der Laufzeit des derzeit gültigen Nahverkehrsplanes bis 2019 Maßnahmen zur
Sicherstellung einer vollständigen Barrierefreiheit durchführen bzw. unterstützen.
Förderungen der Umgestaltung von Haltestelleneinrichtungen durch den Landkreis
auf der Grundlage der derzeitigen „Richtlinie
zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur und
Fahrzeugen des ÖPNV sowie Nachrüstungen von Fahrzeugtechnik im Landkreis
Potsdam-Mittelmark 2015“ gewährt. Bei Haltestelleneinrichtungen können bis
zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.
Darüber
hinaus ist auch die Gemeinde Kleinmachnow zuständig, die barrierefreie
Umgestaltung der Bushaltestellen auch ohne die Zuhilfenahme von Fördermitteln
voranzutreiben.
Gemäß Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
des Landkreises Potsdam-Mittelmark 2015 bis 2019 und der Kategorisierung der
vorhandenen Kleinmachnower Bushaltestellen können 18 der Kategorie A (Kategorie
A, hier: wichtige Haltestelle mit mehr als 250 Ein- und Aussteigern) bis 2019 gefördert
werden. Weiterhin kann die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen der
Kategorien B und C gefördert werden, wenn der Bedarf nachgewiesen wird und die
finanziellen Möglichkeiten des Landkreises gegeben sind.
Um
die weitere Investitionsvorbereitung zu gewährleisten, ist es erforderlich,
weitere Bushaltestellen für die barrierefreie Umgestaltung zu benennen. Diese
Planung ist Grundvoraussetzung für die Förderung und Realisierung der
Umbaumaßnahmen. Für die Beantragung von Fördermitteln muss die Entwurfsplanung
bis zum 30.09. des Vorjahres eingereicht werden.
Die
derzeitige Kostenschätzung für die Umgestaltung einer Bushaltestelle beläuft
sich auf ca. 29.000 € brutto. Zuzüglich der Planungskosten sind für die
Umgestaltung von weiteren sechs Bushaltestellen 200.000 € brutto im Jahr 2019
bereitzustellen sowie fortlaufend für jedes Jahr bis 2021.
Der
Betrag von 200.000 EUR ist grob geschätzt. Erst nach der jeweiligen
Entwurfsplanung der Bushaltestelle kann der Betrag durch eine Kostenberechnung konkretisiert
werden.
Die Übersicht zu den Bushaltestellen der Gemeinde Kleinmachnow mit Stand vom November 2015 ist in der Anlage 1 ersichtlich.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage 1
– Übersicht zu den Bushaltestellen der Gemeinde Kleinmachnow
Anlage 2
– Prioritätenliste der AG Barrierefreies Kleinmachnow