Betreff
Grundsatz- und Errichtungsbeschluss zur Herstellung der Barrierefreiheit an weiteren sechs Bushaltestellen pro Jahr von 2019 bis 2021
Vorlage
DS-Nr. 087/18
Art
Beschlussvorlage

 

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister zur barrierefreien Umgestaltung von sechs Bushaltestellen pro Jahr von 2019 bis 2021.

 

Es ist ein Betrag von ca. 200.000 EUR brutto (Planungs- und Bauleistung) für 6 Bushaltestellen pro Jahr bereitzustellen.

 


Gemäß § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen. Vollständige Barrierefreiheit kann nur erreicht werden, wenn Fahrzeuge und Infrastruktur gleichermaßen barrierefrei ausgestaltet sind.

 

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark wird in der Laufzeit des derzeit gültigen Nahverkehrsplanes bis 2019 Maßnahmen zur Sicherstellung einer vollständigen Barrierefreiheit durchführen bzw. unter­stützen. Förderungen der Umgestaltung von Haltestelleneinrichtungen durch den Landkreis auf der Grundlage der derzeitigen „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur und Fahrzeugen des ÖPNV sowie Nachrüstungen von Fahrzeugtechnik im Landkreis Potsdam-Mittelmark 2015“ gewährt. Bei Haltestelleneinrichtungen können bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.

 

Darüber hinaus ist auch die Gemeinde Kleinmachnow zuständig, die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen auch ohne die Zuhilfenahme von Fördermitteln voranzutreiben.

 

Gemäß Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Potsdam-Mittelmark 2015 bis 2019 und der Kategorisierung der vorhandenen Kleinmachnower Bushaltestellen können 18 der Kategorie A (Kategorie A, hier: wichtige Haltestelle mit mehr als 250 Ein- und Aussteigern) bis 2019 gefördert werden. Weiterhin kann die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen der Kategorien B und C gefördert werden, wenn der Bedarf nachgewiesen wird und die finanziellen Möglichkeiten des Landkreises gegeben sind.

 

Um die weitere Investitionsvorbereitung zu gewährleisten, ist es erforderlich, weitere Bushaltestellen für die barrierefreie Umgestaltung zu benennen. Diese Planung ist Grundvoraussetzung für die Förderung und Realisierung der Umbaumaßnahmen. Für die Beantragung von Fördermitteln muss die Entwurfsplanung bis zum 30.09. des Vorjahres eingereicht werden.

 

Die derzeitige Kostenschätzung für die Umgestaltung einer Bushaltestelle beläuft sich auf ca. 29.000 € brutto. Zuzüglich der Planungskosten sind für die Umgestaltung von weiteren sechs Bushaltestellen 200.000 € brutto im Jahr 2019 bereitzustellen sowie fortlaufend für jedes Jahr bis 2021.

 

Der Betrag von 200.000 EUR ist grob geschätzt. Erst nach der jeweiligen Entwurfsplanung der Bushaltestelle kann der Betrag durch eine Kostenberechnung konkretisiert werden.

 

Die Übersicht zu den Bushaltestellen der Gemeinde Kleinmachnow mit Stand vom November 2015 ist in der Anlage 1 ersichtlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.700.200

Teilhaushalt/Budget:

50/37

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

Anlage 1 – Übersicht zu den Bushaltestellen der Gemeinde Kleinmachnow

Anlage 2 – Prioritätenliste der AG Barrierefreies Kleinmachnow