Information über
den Stand der Bearbeitung des Lärmaktionsplanes Stufe 3 sowie zur öffentlichen
Auslegung des Entwurfes gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (siehe Anlage 1) für die Gemeinde Kleinmachnow wird gemäß § 47d Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Zeit vom 20.08.2018 bis zum 07.09.2018 öffentlich ausgelegt.
Der Lärmaktionsplan legt lärmschützende Maßnahmen für die nächsten Jahre fest und beschreibt langfristige Strategien zur Lärmminderung. Ziel ist dabei, die Zahl der durch Lärm betroffenen Haushalte zu verringern. Die Aussagen des Lärmaktionsplanes sind bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen.
Die
Öffentlichkeit soll zu den Vorschlägen der Lärmaktionspläne gehört werden. Sie
erhält die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der
Lärmaktionspläne mitzuwirken. In einem konstruktiven Dialog zwischen
Öffentlichkeit, Verwaltung und Fachexperten sollen verschiedene Interessen
zusammengeführt und Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten erfasst werden. Sowohl
Einzelpersonen als auch Organisationen und Institutionen, die die
Öffentlichkeit repräsentieren, können durch Vorschläge und Anregungen für
Lärmminderungsmaßnahmen ihre Zuarbeit leisten.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung folgt der Abwägungsprozess, einschließlich Abwägungs- und Billigungsbeschluss durch die Gemeindevertretung.
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf Lärmaktionsplan 3. Runde
(Projektbüro Richter-Richard)