1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2, 3 und 4 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Bei der
Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und
Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz
(BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden
Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich
zu behandeln.
Problembeschreibung/Begründung
Der Bebauungsplan KLM-BP-025
„Seeberg“ [Ursprungsplan] trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde
Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft.
In einem Verfahren zur
1. Änderung des Bebauungsplanes wurde eine Teilfläche, im Bebauungsplan in
seiner ursprünglichen Fassung zur Entsiegelung und Wiederaufforstung
vorgesehen, in eine Fläche für Stellplätze der Freien Waldorfschule Kleinmachnow
e.V. geändert.
Das Grundstück der Neuen Hakeburg (Zehlendorfer Damm 185, vgl. Anl. 1) ist im Bebauungsplan, den damaligen Vorstellungen des privaten Eigentümers folgend, überwiegend als „Sondergebiet, Zweckbestimmung Hotel“ festgesetzt. Da das bestehende Gebäude nicht die für ein Hotel erforderlichen Geschossflächen aufweist, wurde zusätzlich eine Erweiterungsfläche festgesetzt (Baufeld „H2“), in der die Errichtung eines Ergänzungsbaus – „Boardinghaus“ – mit max. 1.400 m² Grundfläche (GR) und max. 3.700 m² Geschossfläche (GF) möglich ist.
Am 13.12.2012 beschloss die
Gemeindevertretung mit DS-Nr. 164/12, den Ursprungsplan zu ändern und
leitete ein Verfahren mit der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ ein. Sie
entsprach damit der Bitte des Eigentümers vom 30.08.2012. Ziel dieses
Bebauungsplan-Änderungs- bzw. Neuaufstellungsverfahrens ist es, die
Baulichkeiten anstelle zu Hotelzwecken künftig ausschließlich zu Wohnzwecken
nutzen zu können.
Am 02.04.2014 billigte die
Gemeindevertretung mit DS-Nr. 037/14 einen (ersten) B-Plan-Vorentwurf, zu dem am 9. September 2014 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Erörterungsveranstaltung
stattfand.
Nach umfangreichen Abstimmungen
zwischen Gemeinde und Eigentümer änderte die Gemeindevertretung im Jahr 2016
den Aufstellungsbeschluss von 2012 (vgl. DS-Nr. 007/16/2 v. 20.07.2016).
Entsprechend der Vorgabe der Gemeinde bereitete der Eigentümer daraufhin ein
Workshop-Verfahren durch, das im Zeitraum 16.08. – 04.11.2016 durchgeführt
wurde. Am 4. November 2016 empfahl die Jury, den Workshop-Beitrag des
Büros Thomas Hillig Architekten, 10999 Berlin in das weitere
Bebauungsplan-Verfahren zu übernehmen.
Auf der Grundlage dieses Beitrags
wurde sodann ein Bebauungsplan-Entwurf
erarbeitet, der im Zeitraum 03.04. – 05.05.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wurde. Die
Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten
mit Schreiben vom 06.04.2017 und ergänzend vom 18.08./30.10.2017.
Parallel zur verbindlichen
Bauleitplanung wurde der Flächennutzungsplan Kleinmachnow geändert (16. Änderung
des FNP KLM-FNP-16 für Flächen im Bereich Neue Hakeburg). Das
FNP-Änderungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen, die 16. FNP-Änderung
trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 14/2017
vom 15. Dezember 2017 in Kraft.
Ebenfalls parallel wurde zwischen Gemeinde und Eigentümer eine Neufassung des Städtebaulichen Vertrages v. 07.10.2009 (UR-Nr. Fl 1040/2009) ausgehandelt, zu der der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt wird. Der Städtebauliche Vertrag in der überarbeiteten Fassung (SV 2018) ist vor Beschlussfassung über den Bebauungsplan zu beurkunden und von der Gemeindevertretung zu genehmigen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können in der in den Anlagen 2, 3 und 4 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweise:
- Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Zimmer 2.05 (2.06) eingesehen werden.
-
Die
Grundstückseigentümerin hat sich in einem Kostenübernahmevertrag mit der
Gemeinde dazu verpflichtet, die durch die Änderung der Bauleitpläne anfallenden
externen Planungskosten (insbesondere:
stadtplanerische u. landschaftsplanerische Leistungen) sowie die Kosten des
Städtebaulichen Vertrages zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“
Abwägungsmaterialien:
2. Beteiligung Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 03.04. – 05.05.2017)
3. Beteiligung Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (Schreiben vom 06.04.2017)
4.
erneute Beteiligung Behörden (Schreiben vom
18.08./30.10.2017)