1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend
dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB –
den Bebauungsplan KLM-BP-025-2
„Neue Hakeburg“ (vgl. Anlage 2 und 3)
als Satzung.
2)
Die
Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Das Grundstück der Neuen Hakeburg (Zehlendorfer Damm 185, vgl. Anl. 1) ist im Bebauungsplan, den damaligen Vorstellungen des privaten Eigentümers folgend, überwiegend als „Sondergebiet, Zweckbestimmung Hotel“ festgesetzt. Da das bestehende Gebäude nicht die für ein Hotel erforderlichen Geschossflächen aufweist, wurde zusätzlich eine Erweiterungsfläche festgesetzt (Baufeld „H2“), in der die Errichtung eines Ergänzungsbaus – „Boardinghaus“ – möglich ist.
Am 13.12.2012 beschloss die
Gemeindevertretung mit DS-Nr. 164/12, den Ursprungsplan zu ändern und
leitete ein Verfahren mit der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ ein. Sie
entsprach damit der Bitte des Eigentümers vom 30.08.2012. Ziel dieses
Bebauungsplan-Änderungs- bzw. Neuaufstellungsverfahrens ist es, die
Baulichkeiten anstelle zu Hotelzwecken künftig ausschließlich zu Wohnzwecken
nutzen zu können.
Nach umfangreichen Abstimmungen
zwischen Gemeinde und Eigentümer änderte die Gemeindevertretung im Jahr 2016
den Aufstellungsbeschluss von 2012 (vgl. DS-Nr. 007/16/2 v. 20.07.2016).
Daran anschließend führte der Eigentümer ein Workshop-Verfahren durch, in dem
der Beitrag des Büros Thomas Hillig Architekten, 10999 Berlin ausgewählt
und Grundlage für das weitere Bebauungsplan-Verfahren wurde.
Ebenfalls parallel ist zwischen Gemeinde und Eigentümer eine Neufassung des Städtebaulichen Vertrages v. 07.10.2009 (UR-Nr. Fl 1040/2009) ausgehandelt worden, zu der der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen eine gesonderte Beschlussvorlage vorliegt. Der Städtebauliche Vertrag in der überarbeiteten Fassung (SV 2018) ist vor Beschlussfassung über den Bebauungsplan zu beurkunden und von der Gemeindevertretung zu genehmigen.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, darunter: förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Auslegung vom 03.04. bis einschließlich 05.05.2017 und förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) mit Anschreiben vom 06.04.2017 und ergänzend vom 18.08./30.10.2017 sowie nach Abwägung aller fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ wird ein Teil des Geltungsbereichs des Ursprungsplanes 025 „Seeberg“ überplant. Durch diesen Änderungsplan werden in seinem Geltungsbereich die Festsetzungen des Ursprungsplanes ersetzt und insoweit geändert.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“
Bebauungsplan
KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“, bestehend aus:
2)
Teil
A – Planzeichnung und
3)
Teil
B – Textliche Festsetzungen