Betreff
Abwägung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b "Eigenherdsiedlung Nord" für Einfriedungen und für das Grundstück Elsternstieg 4 (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 095/18
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ einge­gangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.

 


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

Der Bebauungsplan KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ trat mit Bekanntmachung am 30.11.2001 in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 16/2001 vom 30.11.2001). Am 12.04.2018 hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 018/18 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan für Einfriedungen und für das Grundstück Elsternstieg 4 zu ändern (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich).

 

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Verschiebung der 20,0 m tiefen überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“) auf dem Grundstück Elsternstieg 4 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 9, Flurstück 1266 (früher 1009)) von bisher 16,0 m Abstand auf künftig 6,0 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie (entspricht der straßenseitigen Grundstücksgrenze). Da in dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-001-b die Art, Höhe sowie der Höhenbezug für Einfriedungen bisher nicht festgesetzt ist, sollen im Zuge des beantragten Änderungsverfahrens die bestehenden textlichen Festsetzungen um eine neue Festsetzung zur Zulässigkeit von Einfriedungen ergänzt werden.

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b sollen von der Änderung unbe­rührt bleiben.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am 12.04.2018 mit dem Auslegungsbeschluss (DS-Nr. 019/18) gebilligt und im Zeitraum vom 14.05.2018 bis einschließlich 15.06.2018 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit dem Anschreiben vom 16.05.2018. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 22 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Ein Hinweis einer Behörde wurde in die Begründung zum Bebauungsplan mit aufgenommen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahme der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.02 eingesehen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“

Abwägungsmaterialien:

2)        Beteiligung der Öffentlichkeit

3)        Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange