1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Hinweis
zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im
Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10
Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis,
in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich
zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen
gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Problembeschreibung/Begründung:
Der Bebauungsplan KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ trat mit Bekanntmachung am 30.11.2001 in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 16/2001 vom 30.11.2001). Am 12.04.2018 hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 018/18 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan für Einfriedungen und für das Grundstück Elsternstieg 4 zu ändern (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich).
Ziel der 1. Änderung des
Bebauungsplanes ist die Verschiebung der 20,0 m tiefen überbaubaren
Grundstücksfläche („Baufenster“) auf dem Grundstück Elsternstieg 4
(Gemarkung Kleinmachnow, Flur 9, Flurstück 1266 (früher 1009)) von
bisher 16,0 m Abstand auf künftig 6,0 m Abstand zur
Straßenbegrenzungslinie (entspricht der straßenseitigen Grundstücksgrenze). Da in dem rechtswirksamen
Bebauungsplan KLM-BP-001-b die Art, Höhe sowie der Höhenbezug für Einfriedungen
bisher nicht festgesetzt ist, sollen im Zuge des beantragten
Änderungsverfahrens die bestehenden textlichen Festsetzungen um eine neue
Festsetzung zur Zulässigkeit von Einfriedungen ergänzt werden.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b
sollen von der Änderung unberührt bleiben.
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am 12.04.2018 mit dem Auslegungsbeschluss (DS-Nr. 019/18) gebilligt und im Zeitraum vom 14.05.2018 bis einschließlich 15.06.2018 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit dem Anschreiben vom 16.05.2018. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 22 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Ein Hinweis einer Behörde wurde in die Begründung zum Bebauungsplan mit aufgenommen.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahme der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.02 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung
der Öffentlichkeit
3)
Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange