Betreff
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b "Eigenherdsiedlung Nord" für Einfriedungen und für das Grundstück Elsternstieg 4
Vorlage
DS-Nr. 096/18
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 des Baugesetz­buches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), BauGB, die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ für Einfriedungen und für das Grundstück Elsternstieg 4 (vgl. Anlage 2) als Satzung.

2)      Die Begründung i. d. F. vom 20.08.2018 wird gebilligt.

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ trat mit Bekanntmachung am 30.11.2001 in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 16/2001 vom 30.11.2001).

 

Mit Beschluss vom 12.04.2018 (DS-Nr. 018/18) ist ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ eingeleitet worden.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird die Verschiebung der 20,0 m tiefen überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“) auf dem Grundstück Elsternstieg 4 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 9, Flurstück 1266 (früher 1009)) von bisher 16,0 m Abstand auf künftig 6,0 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie (entspricht der straßenseitigen Grundstücksgrenze) vorgenommen. Da in dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-001-b die Art, Höhe sowie der Höhenbezug für Einfriedungen bisher nicht festgesetzt ist, werden im Zuge des beantragten Änderungsverfahrens die bestehenden textlichen Festsetzungen um eine neue Festsetzung zur Zulässigkeit von Einfriedungen ergänzt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b bleiben von der Änderung unbe­rührt.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13a BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 14.05.2018 bis einschließlich 15.06.2018 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 16.05.2018) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ für Einfriedungen und für das Grundstück Elsternstieg 4 als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“

1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“, bestehend aus:

2)        Textbebauungsplan 1. Änderung KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“, Stand: 20.08.2018

3)        Begründung zur 1. Änderung KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“, Stand: 20.08.2018