Die „Allgemeinen Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur
Höhe der Beiträge und des Essengeldes für Kindertagesstätten des KITA-Verbundes
Kleinmachnow und anerkannte Kindertagespflegestellen in Kleinmachnow
(Beitragsordnung)“, Anlage 1, tritt mit diesem Beschluss in Änderung des §7
Satz 1 ab dem 01.08.2018 in Kraft.
Anlage
In der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 22.02.2018 wurden die „Allgemeinen
Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Beiträge und des
Essengeldes für Kindertagesstätten des KITA-Verbundes Kleinmachnow und
anerkannte Kindertagespflegestellen in Kleinmachnow (Beitragsordnung)",
DS-Nr. 167/17/1, einstimmig beschlossen.
Diese Beitragsordnung war vorher unter Beteiligung aller Fraktionen in einer
Arbeitsgruppe der Gemeinde erarbeitet worden, mit dem Ziel der Anpassung an
rechtliche Vorschriften und der Entlastung einkommensschwächerer Familien.
Rechenmodelle, die in der Arbeitsgruppe vorgestellt wurden, gehen davon aus,
dass die Beitragsordnung für ca. 95% der Eltern Beitragsreduktionen erwarten
lassen. Entsprechend erhöht sich der Zuzahlungsbeitrag für die Gemeinde
Kleinmachnow.
In Erfüllung einer der mit dem
Bürgerhaushalt priorisierten Forderung sollte die Beitragsordnung noch im
Haushaltsjahr 2018, nämlich ab dem 01.08.2018, in Kraft treten.
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.02.2018 stellte der Bürgermeister
den dann mehrheitlich angenommen Antrag, das Inkrafttreten der Beitragsordnung
auf den 01.01.2019 zu verschieben. Die Begründung war, dass eine überraschende
Reduktion der Einkommenssteuerzuweisungen, die zu einem größeren Minus im
deswegen aufzustellenden Nachtragshaushalt führt, diese Verschiebung nötig
machen würde. Mit dem jetzt vorgelegten Nachtragshaushalt hat sich aber eine
ebenso überraschende Erhöhung der Einnahmen der Gemeinde im Jahr 2018 gezeigt.
Damit hat sich die ursprüngliche Begründung ins Gegenteil verkehrt.
Mit diesem Beschluss soll ermöglicht werden, die Entlastung eines großen Teils
der Elternschaft der Gemeinde Kleinmachnow so wie ursprünglich geplant zum 01.08.2018
wirksam werden zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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