Betreff
Inkrafttreten der "Allgemeinen Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Beiträge und des Essengeldes für Kindertagesstätten des KITA-Verbundes Kleinmachnow und anerkannte Kindertagespflegestellen in Kleinmachnow (Beitragsordnung)
Vorlage
DS-Nr. 097/18
Art
Antrag

Die „Allgemeinen Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Beiträge und des Essengeldes für Kindertagesstätten des KITA-Verbundes Kleinmachnow und anerkannte Kindertagespflegestellen in Kleinmachnow (Beitragsordnung)“, Anlage 1, tritt mit diesem Beschluss in Änderung des §7 Satz 1 ab dem 01.08.2018 in Kraft.

 

 

Anlage
 


In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.02.2018 wurden die „Allgemeinen Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Beiträge und des Essengeldes für Kindertagesstätten des KITA-Verbundes Kleinmachnow und anerkannte Kindertagespflegestellen in Kleinmachnow (Beitragsordnung)", DS-Nr. 167/17/1, einstimmig beschlossen.
Diese Beitragsordnung war vorher unter Beteiligung aller Fraktionen in einer Arbeitsgruppe der Gemeinde erarbeitet worden, mit dem Ziel der Anpassung an rechtliche Vorschriften und der Entlastung einkommensschwächerer Familien. Rechenmodelle, die in der Arbeitsgruppe vorgestellt wurden, gehen davon aus, dass die Beitragsordnung für ca. 95% der Eltern Beitragsreduktionen erwarten lassen. Entsprechend erhöht sich der Zuzahlungsbeitrag für die Gemeinde Kleinmachnow.

In Erfüllung einer der mit dem Bürgerhaushalt priorisierten Forderung sollte die Beitragsordnung noch im Haushaltsjahr 2018, nämlich ab dem 01.08.2018, in Kraft treten.
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.02.2018 stellte der Bürgermeister den dann mehrheitlich angenommen Antrag, das Inkrafttreten der Beitragsordnung auf den 01.01.2019 zu verschieben. Die Begründung war, dass eine überraschende Reduktion der Einkommenssteuerzuweisungen, die zu einem größeren Minus im deswegen aufzustellenden Nachtragshaushalt führt, diese Verschiebung nötig machen würde. Mit dem jetzt vorgelegten Nachtragshaushalt hat sich aber eine ebenso überraschende Erhöhung der Einnahmen der Gemeinde im Jahr 2018 gezeigt. Damit hat sich die ursprüngliche Begründung ins Gegenteil verkehrt.
Mit diesem Beschluss soll ermöglicht werden, die Entlastung eines großen Teils der Elternschaft der Gemeinde Kleinmachnow so wie ursprünglich geplant zum 01.08.2018 wirksam werden zu lassen.
 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

251.000,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

251.000,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein