1) Die Gemeindevertretung hat die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Bestandsdarstellung des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) eingegangen sind, geprüft. Das Ergebnis ist der Anlage zu entnehmen.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes Verkehrskonzept (IVK) für das gesamte Gemeindegebiet. In einem ersten Schritt wurde die bestehende verkehrliche Situation in Kleinmachnow dargestellt, um darauf aufbauend Handlungsschwerpunkte identifizieren und Maßnahmen entwickeln zu können.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Bestandsdarstellung wurde den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, die derzeitige verkehrliche Situation in Form von Plandarstellungen (einschließlich Erläuterungen) einzusehen und auf Mängel bzw. fehlende Angaben in den Plandarstellungen redaktionell hinzuweisen. Meinungen zu Maßnahmenvorschlägen hingegen können zu einem späteren Zeitpunkt vorgebracht werden.
Die öffentliche Auslegung (sowohl in digitaler als auch in analoger Form) erfolgte im Zeitraum vom 22.06.2018 bis einschließlich 31.07.2018.
Alle in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen können in der in der Anlage dargestellten Form abgewogen werden. Positiv abgewogene Hinweise sind in die Plandarstellungen der Bestandsanalyse eingeflossen und finden somit im weiteren Planungsprozess zum IVK Berücksichtigung.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlage:
- Abwägungsmaterialien – Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung zur Bestandsdarstellung
Hinweis zum Datenschutz:
Bei
der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und
Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz
(BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden
Nummern den jeweiligen Einwendern zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung
und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.