2) Die investiven Gesamtkosten der Maßnahme (Maßnahmen-Nr. M-000597) belaufen sich nach der Kostenberechnung, Stand 25.10.2018, auf insgesamt 2.596.200 EUR, die wie folgt im Finanzhaushalt zu veranschlagen sind:
Haushalt 2018: 310.000 EUR
Haushalt 2019: 1.200.000 EUR
Haushalt 2020: 1.086.200 EUR
Zur Vorbereitung einer Erweiterung des Hortes „Am Hochwald“ hat die Gemeindevertretung am 22.05.2017 mit DS–Nr. 079/17 einen Grundsatzbeschluss gefasst.
Dieser Grundsatzbeschluss ist am 12.04.2018 mit DS-Nr. 022/18 fortgeschrieben worden. Mit der Fortschreibung wurde unter anderem sichergestellt, dass dem Jugendhaus „Club am Rathaus“ (CARAT) zum Ausgleich für die entfallende Freifläche ein Teil der Grünfläche Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstücke 2139, 2141 zur Verfügung gestellt werden kann.
Nach einem vorangestellten architektonischen und freiräumlichen
Realisierungswettbewerb wurden die
erforderlichen Planungen beauftragt. Entsprechende Beschlüsse fassten die
Mitglieder der Gemeindevertretung am 12.04.2018 (DS-Nr. 039/18, „Vergabe von Planungsleistungen für die
Errichtung des Neubaus Erweiterung Hort „Am Hochwald““ an das Büro KiS
Architektur, Hamburg) und am 03.09.2018 (DS-Nr. 101/18, „Vergabe von Fachplanerleistungen für die
Errichtung des Neubaus Erweiterung Hort „Am Hochwald““ an die Büros Heimann
Ingenieure GmbH, Berlin und Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft, Potsdam).
Der aus dem Wettbewerb hervorgegangene Entwurf wurde mit dem KITA-Verbund als zukünftigem Nutzer und den weiteren Projektbeteiligten diskutiert und angepasst.
Geplant ist ein vollunterkellertes zweigeschossiges Gebäude in Holzbauweise, dass sich sowohl funktionell als auch städtebaulich-gestalterisch sehr gut in die Umgebung einfügt (vgl. Anlagen A und C). Das Gebäude umfasst eine Raumfläche ca. 400 qm (ohne Keller). Sie enthält:
Für das Erdgeschoss u.a.:
- Garderobe
- Foyer
- Sanitäranlagen
- Küche
- Bewegungsraum
- Gruppenraum
- Außenterrassen
Für das Obergeschoss u.a.:
- zwei Gruppenräume
- ein Gruppennebenraum
- Erzieherraum
- Sanitäranlagen
Für das Kellergeschoss sind erforderliche Technikräume, Putz- und Lagerräume sowie ein für Archivzwecke nutzbarer Raum vorgesehen.
Nicht zuletzt im Hinblick auf die Barrierefreiheit wurde außerdem ein Aufzug als notwendig erachtet, der alle Etagen – einschließlich Keller ‑ anfahren kann. Dieser ist ebenfalls in der Entwurfsplanung und der zugehörigen Kostenberechnung berücksichtigt (vgl. Anlagen A und B).
Bei der technischen Ausstattung wurde die in INFO Nr. 016/18 „Photovoltaikanlage (Antrag DS-Nr. 059/18 v. 28.06.2018), Information über das Prüfergebnis“ vom 10.10.2018 enthaltene Positionierung der Gemeinde im Hinblick auf die Nutzung auch regenerativer Energien umgesetzt: Geplant ist eine Photovoltaikanlage zur Stromversorgung. Beabsichtigt ist die Erzielung eines möglichst hohen Effizienzstandards, um insbesondere den steigenden Energiekosten entgegen zu wirken. Einzelheiten hierzu sind noch in Abstimmung.
Die investiven Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich nach der Kostenberechnung (Anlage B) inklusive Baunebenkosten auf 2.596.200 EUR brutto. Darin sind nach der kostenmäßigen Untersetzung des Grundentwurfes insbesondere enthalten die Kosten für das Gebäude (KG 300 Bauwerk) ca. 1.514.000 EUR, für die Technische Gebäudeausstattung (KG 400 Technische Anlagen) ca. 656.000 EUR und für die Außenanlagen (KG 500 Außenanlagen) ca. 300.200 EUR, Angaben jeweils brutto, inkl. Nebenkosten.
Die Planungen zu den Außenanlagen sind hinsichtlich der Gestaltung noch nicht abgeschlossen. Sie werden den Mitgliedern der Gemeindevertretung nach Fertigstellung vorgelegt.
Für das Haushaltsjahr 2018 wurden Mittel für die Planungsleistungen (Bauwerk + Technische Anlagen + Tragwerksplanung) der Leistungsphasen 1 bis 4 mit ca. 310.000 EUR berücksichtigt.
Für das Haushaltsjahr 2019 ändern sich die Planungskosten der
Leistungsphasen 5 bis 8 sowie die anteiligen Baukosten von 882.100 EUR auf
1.200.000 EUR. Für das Haushaltsjahr 2020 ändern sich die Planungskosten
der Leistungsphasen 9 sowie die anteiligen Baukosten von 588.000 EUR auf 1.086.200 EUR. Die Maßnahmekosten erhöhen sich
damit gegenüber dem Stand Grundsatzbeschluss um insgesamt 816.150 EUR.
Die gesamte Verpflichtungsermächtigung des Haushaltsjahres 2018 in Höhe
von 1.470.100 EUR kann nach neuen Berechnungen nicht in Anspruch genommen
werden. Auf diese Verpflichtungsermächtigung wird zur Verhinderung von
Verfügungen eine Mittelsperre für das Haushaltsjahr 2018 in gleicher Höhe
gesetzt.
Für den Haushalt 2019 muss eine neue Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.086.200 EUR mit Fälligkeit 2020 festgesetzt werden. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplanentwurf 2019 sind diesbezüglich vor ihrer Beschlussfassung anzupassen.
Die Übergabe der Erweiterung des Hortes „Am Hochwald“ an den KITA-Verbund und die Inbetriebnahme des Gebäudes sind für Juni 2020 vorgesehen. Grundstück und Gebäude werden gemäß § 10 Eigenbetriebsverordnung (EigV) nach Fertigstellung im Jahr 2020 ohne Wertausgleich in das Sondervermögen des KITA-Verbundes eingebracht.
Die nach Fertigstellung entstehenden Kosten insbesondere für Strom, Wasser, Abwasser und Müllentsorgung sowie für Pflege und Unterhaltung des Gebäudes und der dem Hort zugeordneten Außenanlagen wird der KITA-Verbund tragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
A. Entwurfsplanung Erweiterung Hort „Am
Hochwald“
B.
Kostenberechnung
nach DIN 276, Stand 25.10.2018
C. Baubeschreibung
D. Übersichtsplan Grundstück