Betreff
Kommunalwahl 2019 - Berufung der Wahlleiterin/des Wahlleiters und ihrer Stellvertreterin/seines Stellvertreters
Vorlage
DS-Nr. 133/18
Art
Beschlussvorlage

Auf Grund § 15 Abs. 1 BbgKWahlG in der derzeitig gültigen Fassung i. V. m. § 2 Abs. BbgKWahlV in der derzeitig gültigen Fassung werden für das Wahlgebiet der Gemeinde Kleinmachnow die Bediensteten

 

 

Herr

Hartmut Piecha

Fachbereichsleiter Büro des Bürgermeisters

 

 

als Wahlleiter und

 

 

Frau

Bettina Konrad

Fachbereichsleiterin Schul-, Kultur- und Gebäudemanagement

 

 

als Stellvertreterin des Wahlleiters

 

berufen.


Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 2, des § 64 Abs. 2, des § 73 Abs. 1 Satz 2, des § 85 Abs. 1 Satz 1 und des § 97 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2009 (GVBl. I S. 326) hat der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 15. August 2018 verordnet, dass die allgemeinen Wahlen zu den Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Gemeinden, zu den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte und zu den Kreistagen der Landkreise sowie die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden am 26. Mai 2019 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden.

 

Entsprechend § 15 BbgKWahlG i. V. m. § 2 BbgKWahlV beruft die Gemeindevertretung binnen drei Monaten nach Bekanntgabe des Wahltages für das Wahlgebiet eine Wahlleiterin/einen Wahlleiter sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.

Die Wahlleiterin/der Wahlleiter ist gleichfalls Vorsitzende/Vorsitzender des Wahlausschusses.

Die berufene Wahlleiterin/der berufene Wahlleiter und seine Stellvertreterin/sein Stellvertreter sind nach § 2 Abs. 5 BbgKWahlV durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinzuweisen.

 

Die Namen der Wahlleiterin/des Wahlleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters sind öffentlich bekanntzumachen.

Name und Anschrift der Wahlleiterin/des Wahlleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters sind der Kreiswahlleiterin und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein