Auf Grund § 15 Abs. 1 BbgKWahlG in der derzeitig gültigen Fassung i. V. m. § 2 Abs. BbgKWahlV in der derzeitig gültigen Fassung werden für das Wahlgebiet der Gemeinde Kleinmachnow die Bediensteten
Herr
Hartmut Piecha
Fachbereichsleiter Büro des Bürgermeisters
als Wahlleiter und
Frau
Bettina Konrad
Fachbereichsleiterin Schul-, Kultur- und Gebäudemanagement
als Stellvertreterin des Wahlleiters
berufen.
Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 2, des § 64 Abs. 2, des § 73 Abs. 1 Satz 2, des § 85 Abs. 1 Satz 1 und des § 97 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2009 (GVBl. I S. 326) hat der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 15. August 2018 verordnet, dass die allgemeinen Wahlen zu den Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Gemeinden, zu den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte und zu den Kreistagen der Landkreise sowie die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden am 26. Mai 2019 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden.
Entsprechend § 15 BbgKWahlG i. V. m. § 2 BbgKWahlV beruft die Gemeindevertretung binnen drei Monaten nach Bekanntgabe des Wahltages für das Wahlgebiet eine Wahlleiterin/einen Wahlleiter sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.
Die Wahlleiterin/der Wahlleiter ist gleichfalls Vorsitzende/Vorsitzender des Wahlausschusses.
Die berufene Wahlleiterin/der berufene Wahlleiter und seine Stellvertreterin/sein Stellvertreter sind nach § 2 Abs. 5 BbgKWahlV durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinzuweisen.
Die Namen der Wahlleiterin/des Wahlleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters sind öffentlich bekanntzumachen.
Name und Anschrift der Wahlleiterin/des Wahlleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters sind der Kreiswahlleiterin und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
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bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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