Sowohl die Hauptsatzung § 3 als auch die
Einwohnerbeteiligungssatzung § 2 sind zu ändern. Es soll geregelt werden, dass
die Einwohnerfragestunde bei Bedarf auf Antrag hin verlängert werden kann.
Die Gemeinde Kleinmachnow soll transparent kommunizieren (print und
online), wie lang die Einwohnerfragestunde vor jeder Gemeindevertretersitzung
ist, da nicht jeder Einwohner über die Modalitäten informiert sein kann.
Die Bezeichnung Einwohnerfragestunde ist missverständlich und
irreführend, da sie eine Dauer von 60 Minuten suggeriert. Bei umstrittenen
Themen mit hohem Diskussions- und Klärungsbedarf sind die vorgegebenen 30
Minuten nicht ausreichend.
Eine engagierte Bürgerschaft, die sich in einer
Einwohnerfragestunde öffentlich äußern möchte, ist grundsätzlich wünschenswert,
da sie den von Ihnen gewählten Gemeindevertretern ein direktes und
unmittelbares Meinungsbild abgibt und den politischen Entscheidungen neue Impulse
geben kann. Insofern ist eine aktive Bürgerbeteiligung wünschenswert und zu
fördern.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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