Betreff
Einwohnerfragestunde
Vorlage
DS-Nr. 145/18
Art
Antrag

Sowohl die Hauptsatzung § 3 als auch die Einwohnerbeteiligungssatzung § 2 sind zu ändern. Es soll geregelt werden, dass die Einwohnerfragestunde bei Bedarf auf Antrag hin verlängert werden kann.

Die Gemeinde Kleinmachnow soll transparent kommunizieren (print und online), wie lang die Einwohnerfragestunde vor jeder Gemeindevertretersitzung ist, da nicht jeder Einwohner über die Modalitäten informiert sein kann.


Die Bezeichnung Einwohnerfragestunde ist missverständlich und irreführend, da sie eine Dauer von 60 Minuten suggeriert. Bei umstrittenen Themen mit hohem Diskussions- und Klärungsbedarf sind die vorgegebenen 30 Minuten nicht ausreichend.

 

Eine engagierte Bürgerschaft, die sich in einer Einwohnerfragestunde öffentlich äußern möchte, ist grundsätzlich wünschenswert, da sie den von Ihnen gewählten Gemeindevertretern ein direktes und unmittelbares Meinungsbild abgibt und den politischen Entscheidungen neue Impulse geben kann. Insofern ist eine aktive Bürgerbeteiligung wünschenswert und zu fördern.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein