Das Bundesumweltministerium baut die
Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen zum 1. Januar 2019 erheblich
aus. Vor allem in den Bereichen Mobilität, Abfall, Abwasser und
Trinkwasserversorgung werden mit der neuen Kommunalrichtlinie viele neue
Fördermöglichkeiten geschaffen. Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie
können ab dem 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September
2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis
zum Ende des Jahres 2022 gültig.
Detailliertere Informationen zu den
Fördermöglichkeiten sind hier abrufbar: https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie bzw.
unter https://www.klimaschutz.de/reihe-foerderwissen.
Beabsichtigt der Bürgermeister der
Gemeinde Kleinmachnow, die Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen zu
nutzen und wenn ja, für welche Maßnahmen?