Als letzter Unterpunkt wird im
Beschlussvorschlag DS-Nr. 086/18 hinzugefügt:
Aus umwelt- und gestalterischer
Sicht soll die im April 2018 vorgestellte Variante der Parkmarkierungen
umgesetzt werden (nur wenige Parkplätze für Gäste und Handwerker, Ausnahmen für
Anwohner). Dabei sind grundsätzlich die PKW der Anwohner auf den eigenen
Grundstücken abzustellen, Ausnahmen sind möglich. Es soll so erreicht werden,
dass die Gehwege zur Nutzung durch Fußgänger und für Kinder als
Aufenthaltsfläche dienen können.
Das Parken auf Gehwegen steht im
Widerspruch zur Gestaltungssatzung der Sommerfeldsiedlung und im Widerspruch
zum Entwurf des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK). Danach sollen
Anwohnerinnen und Anwohner nicht auf öffentlichen Flächen, sondern auf den
privaten Grundstücken parken. Das Parken für Gäste und Handwerker soll auf
markierten Einzelflächen erfolgen. Die Regelung für Ausnahmen bei Anwohnern ist
in die Gestaltungssatzung der Sommerfeldsiedlung einzuarbeiten.
Im Grundsatzbeschluss DS-Nr. 086/18
ist dazu eine Änderung auf Seite 8, 5. Absatz der Anlage 2 und auf Seite 16
einzuarbeiten.