Der Wirtschaftsplan 2019 des KITA-Verbundes, Eigenbetrieb der Gemeinde, wird beschlossen.
Durch die Fortschreibung der Kostenberechnung für die Sanierung der „Villa Lustig“ (DS-Nr. 068/18 und DS-Nr. 140/18) ergeben sich Veränderungen im Wirtschaftsplan 2019, die sich auf die Finanzplanung 2020 auswirken. Der Kostenberechnung entsprechend erhöht sich die im Wirtschaftsplan 2019 für das Wirtschaftsjahr 2020 ausgewiesene Verpflichtungsermächtigung (siehe Anlage 3 A).
Änderungen ergeben sich konkret:
- im Vorbericht Seite 4, Punkt 4
- in den Festsetzungen Seite 7, Punkt 2.2
-
in der Anlage 2 Seite
12, Spalte 4, Positionen (17),
(21), (22)
Seite
13, Spalte 4, Positionen (26),
(28), (35)
- in der Anlage 2 A Seite 15, Spalte für das Wirtschaftsjahr 2020
- in der Anlage 3 A Seite 22, Spalte für das Wirtschaftsjahr 2020
- in der Anlage 3 B Seite 23, Nr. 1, Spalte für das Wirtschaftsjahr 2020
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlage