AARSLEFF Rohrsanierung GmbH
Potsdamer Straße 48
14513 Teltow
Auftragssumme brutto: 111.094,22 €. Die Ausführung ist im Zeitraum 01.07.2019 bis 30.08.2019 geplant.
Aus diesem Grund beauftragte die Verwaltung eine Inspektion der Regenwasserkanalisation in den betroffenen Bereichen, um den Zustand und die Leistungsfähigkeit der Leitungen festzustellen. Die Ergebnisse wurden durch das Büro AWE International Ingenieurgesellschaft mbH aus Güterfelde ausgewertet und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein Maßnahmenplan erstellt.
Dieser sieht unter anderem vor, die von Wurzeleinwüchsen und Verschmutzungen zugesetzten Leitungen zu reinigen. Um die Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen zu gewährleisten, soll eine Sanierung der Regenwasserleitungen mit dem Inliner-Verfahren durchgeführt werden. Dafür werden zunächst die Leitungen von Einwüchsen und Verschmutzungen befreit, danach wird das Rohr mit einem Schlauch ausgekleidet. Mit dieser Methode der Kanalsanierung wird verhindert, dass es zu erneuten Einwüchsen von Wurzeln im Bereich der Muffen kommt.
Das Büro AWE International Ingenieurgesellschaft mbH wurde daraufhin mit der Planung dieser Maßnahme beauftragt. Nach Erarbeitung der Ausführungsplanung wurde die Bauleistung ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung war am 05.03.2019 im Rathaus der Gemeinde Kleinmachnow. Auf Grundlage der Submissionsergebnisse und der rechnerischen und sachlichen Prüfung der Angebote empfahl das Planungsbüro die Vergabe der Bauleistung in Höhe von 111.094,22 € an die Firma AARSLEFF Rohrsanierung GmbH, 14513 Teltow.
Gerade im Hinblick auf die auch künftig zu erwartende erhöhte Anzahl an Starkregenereignissen ist es besonders wichtig, die vorhandene Regenwasserkanalisation in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten.
Umfang der Leistung
Sanierung der Regenwasserleitungen mittels „Schlauchlining“-Verfahren in folgenden Straßen:
Straße |
Länge in m |
1. Jägerstieg |
209,00 |
2. Machnower Busch |
116,00 |
3. Uhlenhorst |
91,00 |
Gesamt: |
416,00 |
Die Durchführung der Maßnahme ist im Zeitraum 01.07.2019 bis 30.08.2019 geplant.
Da es sich um eine Sanierungsmaßnahme zur baulichen Erhaltung des Bestandes handelt, besteht keine Pflicht zur Umlage auf Eigentümer, Erbbauberechtigten oder Nutzer.
Die notwendigen Mittel wurden im Haushalt 2019 geplant.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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