Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung vom 16. November 2017, zuletzt geändert am 8. November 2018, gilt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung weiter.
Anlage
Die Geschäftsordnung ist Ausdruck der Selbstorganisation der Gemeindevertretung. Ihre Gültigkeit endet mit Beginn der neuen Wahlperiode.
Sinnvoll ist es deshalb, dass die neu gewählte Vertretung zunächst die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung beschließt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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