1. Die Ausschüsse bestehen aus neun Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern und bis zu neun sachkundigen Einwohnerinnen/Einwohnern.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus sechs Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern.
3. Der Regionalausschuss besteht aus sieben Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern.
Entsprechend § 43 BbgKVerf kann die
Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der
Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweise Ausschüsse bilden. Für die
Verteilung der Sitze in den Ausschüssen gilt § 41 Abs. 2 und 3 soweit die
Gemeindevertretung nicht einstimmig eine andere Verteilung beschließt. |
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Die Fraktionen benennen entsprechend ihrem
Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter gegenüber dem
Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Die Fraktionen können ihre
Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter jederzeit austauschen. |
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Weiterhin kann die Gemeindevertretung
Einwohner, die nicht dem § 12 BbgKWahlG unterliegen und nicht Mitglied der
Gemeindevertretung sind, zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen
(sachkundige Einwohner). Sachkundige Einwohner können nicht Ausschussvorsitzende oder stellvertretende
Ausschussvorsitzende sein und haben keine Stellvertreter. |
Die Sitzverteilung bei neun Sitzen für die
Fraktionen in den ständigen Ausschüssen
ist gemäß dem anzuwendenden Verfahren Hare-Niemeyer wie folgt: |
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SPD/LINKE/PRO 9
Fraktionsmitglieder 3
Sitze B 90/Grüne 7
Fraktionsmitglieder 2
Sitze CDU 5 Fraktionsmitglieder 2 Sitze BIK 3
Fraktionsmitglieder 1 Sitz FDP 2
Fraktionsmitglieder 1 Sitz |
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Die Ausschussvorsitze werden nach dem
Höchstzahlverfahren nach d´Hondt in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die
Fraktionen verteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, sofern
die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen. Die berechtigte Fraktion
benennt den Vorsitzenden des Ausschusses gegenüber dem Vorsitzenden der
Gemeindevertretung aus dem Kreise der Ausschussmitglieder. Die Ausschüsse
können aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden
wählen. |
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Die Zugriffe nach d´Hondt sind wie folgt: |
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SPD/LINKE/PRO 1 B 90/Grüne 2 CDU
3 SPD/LINKE/PRO 4 B 90/Grüne 5 SPD/LINKE/PRO – BIK 6 Einigung oder Los SPD/LINKE/PRO – BIK 7 Einigung oder Los CDU 8 |
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Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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