Betreff
Besetzung des Aufsichtsrates der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (P + E)
Vorlage
DS-Nr. 086/19
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 41 BbgKVerf auf Vorschlag der Fraktionen folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (P & E) mit den Gemeindevertretern:

 

 

Fraktion

Aufsichtsratsmitglied

 

SPD/LINKE/PRO

 

Bernd Bültermann

 

SPD/LINKE/PRO

 

Klaus-Jürgen Warnick

 

B 90/Grüne

 

Andrea Schwarzkopf

 

CDU

 

Norbert Gutheins

 

BIK

 

Roland Templin

 

 


Die Gemeindevertretung hat in den Fällen, in denen sie mehrere Mitglieder eines Gremiums zu bestellen oder vorzuschlagen hat, § 41 BbgKVerf anzuwenden. Laut Gesellschaftsvertrag der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (P & E) hat der Aufsichtsrat folgende Zusammensetzung: Bürgermeister, Kämmerer/in und fünf Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

Entsprechend der Stärke der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen entfallen die Sitze nach Hare-Niemeyer wie folgt:

 

 

SPD/LINKE/PRO                 9 Fraktionsmitglieder           2 Sitze

B 90/Grüne                       7 Fraktionsmitglieder            1 Sitz

CDU                                   5 Fraktionsmitglieder            1 Sitz

BIK                                      3 Fraktionsmitglieder            1 Sitz

FDP                                    2 Fraktionsmitglieder               -

                  

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein