Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss mit Lagebericht wird auf der Grundlage des § 21 EigV
und nach § 11 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb innerhalb von drei
Monaten nach Ablauf des Wirtschafts-jahres aufgestellt. Der KITA-Verbund
Kleinmachnow beauftragte Herrn Dipl.-Kfm. Detlef Busch, Wirtschaftsprüfer *
Steuerberater, mit der Aufstellung seines Jahresabschlusses (Fassung vom
21.03.2019). Der Lagebericht 2018 wurde durch die Werkleitung des KITA-Verbundes
selbst verfasst (Fassung vom 20.03.2019).
Die Jahresabschlussprüfung wird entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften durchgeführt. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit § 317 HGB und §
106 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKBVerf), den Regelungen
des Abschnittes 3 der EigV sowie unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger
Abschlussprüfung. Gemäß der Drucksache Nr. 171/16 vom 15.12.2016 wurde die
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit
der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 beauftragt. Die Prüfungshandlungen
wurden in den Monaten April und Mai 2019 durchgeführt.
Mit Beschluss des Wirtschaftsplanes 2018 (DS-Nr. 154/17) vom 16.11.2017
wurde dem KITA-Verbund nach § 23 Abs. 4 (1) EigV ein Zuschuss für den laufenden
Betrieb in Höhe von
2.104.200,00 € bewilligt. Im Verlauf des Wirtschaftsjahres zeichnete sich ab,
dass der Zuschuss der Gemeinde nicht in vollem Umfang benötigt wird.
Nach den im Rahmen des Jahresabschlusses durchgeführten Buchungen wurde
ein überzahlter Betrag in Höhe von 626.079,48 € als Verbindlichkeit gegenüber
der Gemeinde bilanziert.
Die Gemeindevertretung entscheidet nach § 7 Abs. 4 EigV über die
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie über die Ergebnisverwendung.
Anlage
Prüfbericht
(Testatsexemplar, Fassung vom 20.05.2019)