Betreff
KITA-Verbund Kleinmachnow Jahresabschluss zum 31.12.2018
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
Vorlage
DS-Nr. 104/19
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresabschluss mit Lagebericht wird auf der Grundlage des § 21 EigV und nach § 11 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Wirtschafts-jahres aufgestellt. Der KITA-Verbund Kleinmachnow beauftragte Herrn Dipl.-Kfm. Detlef Busch, Wirtschaftsprüfer * Steuerberater, mit der Aufstellung seines Jahresabschlusses (Fassung vom 21.03.2019). Der Lagebericht 2018 wurde durch die Werkleitung des KITA-Verbundes selbst verfasst (Fassung vom 20.03.2019).

 

Die Jahresabschlussprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKBVerf), den Regelungen des Abschnittes 3 der EigV sowie unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung. Gemäß der Drucksache Nr. 171/16 vom 15.12.2016 wurde die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 beauftragt. Die Prüfungshandlungen wurden in den Monaten April und Mai 2019 durchgeführt.

 

Mit Beschluss des Wirtschaftsplanes 2018 (DS-Nr. 154/17) vom 16.11.2017 wurde dem KITA-Verbund nach § 23 Abs. 4 (1) EigV ein Zuschuss für den laufenden Betrieb in Höhe von
2.104.200,00 € bewilligt. Im Verlauf des Wirtschaftsjahres zeichnete sich ab, dass der Zuschuss der Gemeinde nicht in vollem Umfang benötigt wird.

 

Nach den im Rahmen des Jahresabschlusses durchgeführten Buchungen wurde ein überzahlter Betrag in Höhe von 626.079,48 € als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde bilanziert.

 

Die Gemeindevertretung entscheidet nach § 7 Abs. 4 EigV über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie über die Ergebnisverwendung.

 


Anlage

Prüfbericht (Testatsexemplar, Fassung vom 20.05.2019)