Betreff
Grundstücksübertragungsvertrag zwischen der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow und der Gemeinde Kleinmachnow zu Freiflächen im Entwicklungsgebiet "Förster-Funke-Allee"
Vorlage
DS-Nr. 001/11
Art
Beschlussvorlage

Der Grundstücksübertragungsvertrag zur UR-Nr. 194/2010 vom 04. November 2010, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, dienstansässig in 10707 Berlin, Kurfürstendamm 188-189, zur Übertragung der im Eigentum der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P+E) stehenden Grundstücke in der Flur 8, Flurstücke 1839, 1840, 1846 und 1847 in das Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow wird genehmigt.

Der Nutzen-/Lastenwechsel erfolgte am 04. November 2010.

Die Kosten der Vertragsabwicklung  einschließlich der Steuern trägt die P+E.

 

Sämtliche, von Frau Jutta Lorenz, geborene Grunert in der UR-Nr. 194/2010 des vorgen. Notars abgegebenen Erklärungen werden genehmigt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Flächen als Vorrat zu übernehmen.  


Das Rechtsgeschäft ist im Hinblick auf den beabsichtigten Abschluss der Geschäftsbesorgung und die Beendigung der Entwicklungsmaßnahme im Entwicklungsgebiet „Wohnbebauung nördlich und südlich der Förster-Funke-Allee“ erforderlich.

 

Die Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) ist Eigentümer der im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 5946 eingetragenen Grundstücke Flur 8 Flurstück 1839 und 1846 sowie 1840 und 1847.

Diese sind gegenwärtig ungenutzt, jedoch gemäß Bebauungsplan KLM-BP-019 Wohnbauflächen.

 

Die Genehmigung ist erforderlich für die Einbringung der als Bauflächen ausgewiesenen Grundstücke  Flur 8 Flurstück 1839 und 1846 mit 1.107 m²  sowie 1840 und 1847 mit 3088 m² in das Eigentum der Gemeinde. Diese Grundstücke dienen nicht öffentlichen Zwecken und sind weiter  veräußerbar. Die Einbringung in das Eigentum der Gemeinde ist damit nicht genehmigungsfrei.

 

Übertragen werden mit diesem Vertrag zugleich die noch im Eigentum der Gesellschaft stehenden öffentlichen Grünflächen mit Spielplätzen und die Waldflächen in diesem Entwicklungsgebiet, die Flurstücke 1631, 1636 und 1909 in der Flur 8.

Die P+E bringt in Erfüllung der Verpflichtung als Treuhänder der Gemeinde aufgrund Geschäftsbesorgungsvertrag  die öffentlichen Flächen, wie Spielplätze mit Grünflächen sowie Waldflächen, in das Eigentum der Gemeinde ein. Diese Übertragung ist als Geschäft der laufenden Verwaltung in Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen genehmigungsfrei.

 

Der Vertrag liegt zur Einsichtnahme im Zeitraum vom 03.01.2011 bis zum 10.02.2011 aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2010

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlage

Übersicht der betroffenen öffentlichen Flächen

Übersicht der betroffenen Bauflächen