Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Planung auf den Weg zu bringen, die zum Ziel hat, die deutlichen Defizite in der Unterhaltung und der Infrastruktur des Gebietes zu beseitigen. Dazu gehören die Wiederherstellung des Entwässerungssystems, die Erschließung mit Medien und die Beschaffenheit der Straßen und Wege.
Hierzu sollen Varianten entwickelt werden, die auch eine rechtliche Würdigung der Umsetzung der Maßnahmen auf öffentlichen und privaten Grundstücken beinhalten. Neben den technischen Aspekten sind auch gestalterische Betrachtungen hinsichtlich des Städtebaus und des spezifischen Charakters des Gebietes zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit in den Randgebieten, diejenigen Grundstücke, die einen einwandfreien tragfähigen Baugrund aufweisen, einer anderen baurechtlichen Nutzungskategorie zugeführt werden können.
Seit der Novellierung des Baugesetzbuches konnten für einige Bewohner der Siedlung vorhabenbezogene Bebauungspläne erstellt und damit die Unsicherheit des Wohnrechtes beseitigt werden.
Es ist nun an der Verwaltung, das lange unbeachtet gelassene Gebiet in die städtebauliche Gesamtheit Kleinmachnows einzubeziehen und durch geeignete Maßnahmen die Ordnung wieder herzustellen. Für Grundstücke, die nicht in dem Entwässerungsbereich liegen, ist eine Überprüfung des Status und der planungsrechtlichen Einordnung erforderlich.
Für die Erstellung der Planungsvarianten sind geeignete Fachplaner zu beauftragen und die Anwohner einzubeziehen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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