1. Der
Bürgermeister wird beauftragt, eine „Satzung der Gemeinde Kleinmachnow zur
Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen
Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbungssatzung)“ erarbeiten zu lassen.
Als Vergleichsmaßstab könnte hierbei z. B. die Satzung von Bad Schandau oder
ähnlichen Orten dienen (siehe Anhang).
2. Die Satzung
soll im Wesentlichen beinhalten, dass für jede Partei, Wählergruppe oder
Einzelbewerber/in nur maximal 100 Plakate (Personen und Themenplakate zusammengenommen)
und nur maximal drei Großplakate aufgestellt werden dürfen.
3. Aus Gründen
der Ortsgestaltung soll hierbei der Rathausmarkt ausgeschlossen bleiben.
4. Die
Beschränkung soll sich auf jeweils einen Wahlvorgang beziehen, d. h. bei einer
gleichzeitigen Kommunalwahl und Europawahl würde sich die zu genehmigende Zahl
an Wahlplakate verdoppeln, bei drei Wahlen gleichzeitig dementsprechend
verdreifachen.
Anlage
Die jetzige Verfahrensregelung ohne
Begrenzung von Wahlwerbung hat vier gravierende Nachteile:
1. die Aufhängung
und Produktion der Wahlkampfplakate stellt eine zusätzliche ökologische
Belastung dar.
2. die übermäßige
Aufhängung und Aufstellung von Plakaten ist eine nicht unerhebliche
Beeinträchtigung des Ortsbildes, die von weiten Teilen der Bevölkerung kritisiert
und negativ bewertet wird.
3. es werden
erhebliche finanzielle Mittel gebunden.
4. die positive
Wirkung von überproportionaler Wahlwerbung ist durch keine Wahlauswertung und
begründete Studien nachweisbar.
Die Frage von Einschränkungen zur Wahlwerbung beschäftigt viele
Kommunen und deren Bürger/innen vor allem aus Gründen der Ortsgestaltung schon
seit vielen Jahrzehnten. Vor allem Kommunen, die als Erholungsorte und Bäder
einen großen Fokus auf die kulturelle Gestaltung ihres Ortes nehmen müssen,
haben deswegen Satzungen und Regelungen geschaffen, ihr Ortsbild in
Wahlkampfzeiten nicht über ein vertretbares Maß zu belasten. Dem steht
natürlich das überaus demokratisch wichtige Recht zur ausreichenden Bewerbung
aller Bewerber/innen für die parlamentarischen Gremien auf allen Ebenen
gegenüber.