Betreff
Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 "Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS" (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 125/19
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Grün­de anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.

 


 

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ [Ursprungsplan] war mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft getreten.

Ein Verfahren zur 1. Änderung, die Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. betreffend, konnte Anfang 2013 abgeschlossen werden (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow v. 31.01.2013).

Eine 2. Änderung des Bebauungsplanes für Flächen im Bereich Neue Hakeburg trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow vom 28.02.2019 in Kraft.

Mit Schreiben vom 08.06.2016 trat die BBIS ‑ Berlin-Brandenburg International School GmbH als Eigentümerin des Grundstücks Schopfheimer Allee 10 (ehem. Forschungsanstalt der Dt. Reichspost) mit der Bitte an die Gemeinde heran, den Bebauungsplan für ihr Grundstück zu ändern.

Ziel dieser Änderung ist es, die Errichtung von dauerhaften Empfangs- und Pförtnergebäuden für das Schulgrundstück zu ermöglichen. Anstelle der provisorischen Containerlösung soll eine auch architektonisch ansprechendere Neugestaltung der Zugangsbereiche umgesetzt werden.

Nach intensiver Diskussion beschloss die Gemeindevertretung am 16.11.2017 mit DS-Nr. 076/16/3, den Ursprungsplan auch für dieses Grundstück zu ändern. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude BBIS“ geführt (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

Die im Städtebaulichen Vertrag getroffenen Festlegungen, das Grundstück Schopfheimer Allee 10 zwischen Am Hochwald im Westen und Schopfheimer Allee im Osten als Fußgänger und als Radfahrer durchqueren zu können, werden von diesem Bebauungsplan-Änderungsverfahren nicht berührt und unverändert beibehalten.

 

Zu dem Bebauungsplan-Entwurf wurden die Öffentlichkeit (im Zeitraum 11.03. bis 12.04.2019) und die Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange (mit Schreiben v. 09.04.19) beteiligt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gingen nicht ein. Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden können in der in Anlage 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Hinweise:

-           Alle eingegangenen Stellungnahmen können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Zimmer 2.05 eingesehen werden.

Die Grundstückseigentümerin hat sich mit Kostenübernahmevertrag vom 26.06. / 17.09.2018 dazu verpflichtet, die durch das Änderungsverfahren anfallenden externen Planungskosten zu tragen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.      Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude BBIS“

Abwägungsmaterialien:

2.      Beteiligung Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 11.03. ‑ 12.04.2019)

3.      Beteiligung Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (Schreiben vom 09.04.2019)