Betreff
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBVO) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der öffentlichen Flächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 152/19
Art
Beschlussvorlage

Die anliegende Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBVO) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der öffentlichen Flächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Kleinmachnow wird beschlossen.  


Aufgrund der Regelung in § 16 Abs. 1 der gegenständlichen Ordnungsbehördlichen Verordnung (OVBO) tritt die Verordnung vom 16.09.2009 nach 10 Jahren außer Kraft. Durch die Gemeindevertretung wurde in der Sitzung vom 16.05.2019 mit DS-Nr. 040/19 die Verlängerung der bisherigen OBVO um ein Jahr beschlossen. Die Inhalte der aktuellen Beschlussvorlage wurden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten bereits am 07.08.2019 diskutiert (UVO INFO 010/19). Hinweise und Anregungen des Fachausschusses wurden in der hier vorliegenden Fassung der OBVO zum größten Teil eingearbeitet.

 

Die OBVO stellt eine wichtige Grundlage der Vorgaben für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde dar. Sie regelt die grundsätzlichen Ge- und Verbote auf den öffentlichen Flächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, wie z. B. Verunreinigungsverbote, allgemeine Anliegerpflichten sowie die Nutzung von Kinderspielplätzen.

 

Unter anderem wurde der Begriff „öffentliche Verkehrsflächen“ in den Begriff „öffentliche Flächen“ abgeändert. Damit soll klargestellt werden, dass alle öffentlichen Flächen in der Gemarkung Kleinmachnow in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen.

 

Der § 5 der OBVO wurde neu aufgenommen. Hierbei sollen die neuen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in der Gemeinde Kleinmachnow berücksichtigt werden. Durch den neuen Tatbestand kann das unrechtmäßige Parken auf den entsprechenden Flächen geahndet werden, da es in der StVO hierzu bislang noch keine Regelung gibt.

 

Auf Hinweis des Landkreises Potsdam-Mittelmark wurde in § 10 der Absatz 3 neu eingeführt. Dieser Absatz sieht vor, dass alle Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, ihre Katzen zu kastrieren, mittels Mikrochip zu kennzeichnen und zu registrieren haben.

 

Ferner wurden redaktionelle Änderungen der einzelnen bereits vorhandenen Regelungen vorgenommen, welche die bestehenden Ge- und Verbote konkretisieren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1.     Neufassung der OBVO

2.     Synopse zur OBVO der Fassungen von 2009 und 2019 (nicht beschlussrelevant)