Als neues Mitglied der
Gemeindevertretung schreibe ich bezüglich eines Anliegens, das bereits eine
Vorgeschichte hat. Es handelt sich um das Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73
(Flurstück 12, Flurstücke 15 und 16), auf dem im Jahr 2013 vom Eigentümer
massive Baumfällungen vorgenommen wurden. Ich hatte damals dazu in der
Einwohnerfragestunde nachgefragt, ob und wenn ja, in welchen Gebieten,
Aufforstungen bzw. Ersatzpflanzungen vorzunehmen seien.
Daraufhin erhielten die Anwohner des o. g. Grundstücks ein Schreiben des
Bürgermeisters vom 14.02.2014 mit dem Text (Auszug): "Für Haus 3, ein
geplanter Neubau im vorderen Baufenster zur Straße, liegen seit Beginn dieses
Jahres eine Baugenehmigung sowie eine Fällgenehmigung vor, so dass schon bald
mit dem Bau begonnen werden könnte. Für das Vorhaben sollen 52 Bäume gefällt
werden. Der notwendige Ersatz für diese nach Gehölzschutzsatzung der Gemeinde
Kleinmachnow genehmigten Fällungen wird insbesondere auf der im Bebauungsplan
mit "W1" bezeichneten Fläche erbracht. Die Fläche W1, im
Bebauungsplan ausgewiesen als Fläche mit Bindung für Pflanzung und Erhalt von
Bäumen, liegt im südlichen Grundstücksbereich."
Da die Bau- und Erdarbeiten sehr lange bis zur Fertigstellung andauerten, war
vermutlich eine zeitnahe Umsetzung der Ersatzpflanzungen nicht möglich. Nun
sind die Bauarbeiten seit ein bis zwei Jahren aber abgeschlossen, eine Ersatzpflanzung
wurde aber meines Erachtens nicht vorgenommen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Ersatzpflanzungen durch den Eigentümer geleistet
wurden. Falls diese nicht geleistet wurden, teilen Sie mir bitte mit, ob der
Eigentümer dazu von der Gemeindeverwaltung aufgefordert wurde und wie die
Gemeindeverwaltung in dieser Sache weiter vorgehen wird.