Betreff
Ersatzpflanzungen Flur 12, Flurstücke 15 und 16, Zehlendorfer Damm 71-73
Vorlage
DS-Nr. 157/19
Art
Anfrage

Als neues Mitglied der Gemeindevertretung schreibe ich bezüglich eines Anliegens, das bereits eine Vorgeschichte hat. Es handelt sich um das Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73 (Flurstück 12, Flurstücke 15 und 16), auf dem im Jahr 2013 vom Eigentümer massive Baumfällungen vorgenommen wurden. Ich hatte damals dazu in der Einwohnerfragestunde nachgefragt, ob und wenn ja, in welchen Gebieten, Aufforstungen bzw. Ersatzpflanzungen vorzunehmen seien.

Daraufhin erhielten die Anwohner des o. g. Grundstücks ein Schreiben des Bürgermeisters vom 14.02.2014 mit dem Text (Auszug): "Für Haus 3, ein geplanter Neubau im vorderen Baufenster zur Straße, liegen seit Beginn dieses Jahres eine Baugenehmigung sowie eine Fällgenehmigung vor, so dass schon bald mit dem Bau begonnen werden könnte. Für das Vorhaben sollen 52 Bäume gefällt werden. Der notwendige Ersatz für diese nach Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Kleinmachnow genehmigten Fällungen wird insbesondere auf der im Bebauungsplan mit "W1" bezeichneten Fläche erbracht. Die Fläche W1, im Bebauungsplan ausgewiesen als Fläche mit Bindung für Pflanzung und Erhalt von Bäumen, liegt im südlichen Grundstücksbereich."

Da die Bau- und Erdarbeiten sehr lange bis zur Fertigstellung andauerten, war vermutlich eine zeitnahe Umsetzung der Ersatzpflanzungen nicht möglich. Nun sind die Bauarbeiten seit ein bis zwei Jahren aber abgeschlossen, eine Ersatzpflanzung wurde aber meines Erachtens nicht vorgenommen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Ersatzpflanzungen durch den Eigentümer geleistet wurden. Falls diese nicht geleistet wurden, teilen Sie mir bitte mit, ob der Eigentümer dazu von der Gemeindeverwaltung aufgefordert wurde und wie die Gemeindeverwaltung in dieser Sache weiter vorgehen wird.