Nach der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 30 (2) KomHKV in Verbindung mit § 3 Nr. 2 VOB/A wird im Rahmen des Sanierungsvorhabens [„Villa Lustig“, Steinweg 2 + 4] die Auftragserteilung für die folgenden Gewerke beschlossen:
Nr. |
Gewerk |
Auftragnehmer |
Auftragssumme |
1. |
Rohbauarbeiten |
Friedrich und Partier, Achtrutenweg 1 14806 Bad Belzig OT Lütte |
118.729,87
€ |
2. |
Zimmer- und Holzbauarbeiten |
Dachdeckerei Nicole Grube |
101.274,08
€ |
Entwicklung der Drucksachen
Dieser Vergabe-Drucksache liegt folgende Beschlussentwicklung aus der vorangegangenen Wahl- bzw. Sitzungsperiode zugrunde:
1. Mit der geänderten DS-Nr. 068/18 [Grundsatzbeschluss Sanierung „Villa Lustig“, Steinweg 2 + 4] fasste die Gemeindevertretung den Beschluss zur Sanierung der Villa Lustig (Anlage 1).
2. Mit der DS-Nr. 140/18 [Errichtungsbeschluss Sanierung „Villa Lustig“, Steinweg 2 + 4] wurde der Errichtungsbeschluss von der Gemeindevertretung gefasst (Anlage 2).
3. Mit der DS-Nr. 141/18 [Vergabe von Planerleistungen Sanierung „Villa Lustig“, Steinweg 2 + 4] erfolgte die Vergabe der objektplanerischen Leistungen gemäß § 35 und 39 HOAI an das Architekturbüro werkgruppe | kleinmachnow (Anlage 3).
Die genannten Beschlüsse sind dieser Drucksache als Anlagen beigefügt. Es wird hier jedoch im Interesse eines sparsamen Ressourceneinsatzes darauf verzichtet, erneut sämtliche Anlagen beizulegen. Diese können bei Bedarf aber jederzeit beigebracht werden.
Vergabe der Bauleistungen
Gemäß der beauftragten objektplanerischen Leistungen und auf der Grundlage der abgestimmten Entwürfe wurde durch das Planungsbüro die Genehmigungsplanung erarbeitet. Der Bauantrag wurde am 22.03.2019 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die Baugenehmigung wurde am 04.07.2019 erteilt.
Auf dieser Grundlage wurden Leistungsverzeichnisse für die hier zu vergebenden Gewerke erstellt.
Deren Vergabe erfolgt nach der Durchführung einer beschränken Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 30 (2) KomHKV in Verbindung mit § 3 Nr. 2 VOB/A. Da der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 1 Mio € nicht übersteigt, war diese Vergabeart nach § 30 (2) Satz KomHKV vergaberechtlich zulässig.
Die Freigabe der Veröffentlichung für diesen Teilnahmewettbewerb wurde am 06.09.2019 erteilt. Veröffentlicht wurde die Vergabe im Vergabemarktplatz Brandenburg und bei www.bund.de. Die Teilnahmeanträge waren bis zum 27.09.2019 via Mail zu richten an die Gemeinde Kleinmachnow oder an das beauftragte Planungsbüro. Die Angebotsfrist endete am 01.11.2019. Der Eröffnungstermin fand am 04.11.2019 satt.
Nach der Auswertung der Angebote, der Erstellung eines Preisspiegels sowie der erforderlichen Nachforderung von Nachweisen bzw. Referenzen haben sich die folgenden Angebote als die wirtschaftlichsten Angebote erwiesen. Es lagen keine Voraussetzungen für eine Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 VOB/A vor. Ein Angebot musste wurde von der Wertung ausgeschlossen werden wegen unangemessener niedriger Preise und der Nichtvorlage geforderter Erklärungen und Nachweise (Reverenzen) § 16 Abs. 1 Nr. 4 und § 16 VOB/A. Somit liegen die Voraussetzungen für den Zuschlag gemäß § 18 VOB/A vor.
Die Angebote bewegte sich im Rahmen der vom Planungsbüro prognostizierten Sanierungskosten.
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe von Daten im Rahmen der Auftragsvergabe
sind die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Ergänzende Unterlagen zum Vergabebeschluss werden gesondert übergeben und sind vertraulich
zu behandeln.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Beschluss DS-Nr.
068/18
2) Beschluss DS-Nr.
140/18
3) Beschluss DS-Nr.
141/18