Betreff
Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 des Eigenbetriebes KITA-Verbund der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 167/19
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund von § 106 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) schlägt die Gemeinde Kleinmachnow für die Jahresabschlussprüfung der Jahre 2020 bis 2022 des Eigenbetriebes „KITA-Verbund“ die

 

DORNBACH & PARTNER Treuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Breitscheidstraße 32

06886 Lutherstadt Wittenberg

 

vor.

 

 


Gemäß § 105 ff. BbgKVerf i.V.m. § 29 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden und § 11 Abs. 2 der Betriebssatzungen ist eine Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorzunehmen.

Die Zuständigkeit für diese Prüfung ergibt sich aus § 106 Abs. 2 S. 1 BbgKVerf.

Hier wird auf § 105 Abs. 3 BbgKVerf ermöglicht der zuständigen Stelle (Rechnungsprüfungsamt des Landkreises) sich bei der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bedienen. Weiterhin eröffnet § 106 Abs. 2 S. 3 BbgKVerf i.V.m. § 29 Abs. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden, den Gemeinden ein Vorschlagsrecht für einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Die BbgKVerf eröffnet der zuständigen Stelle die Möglichkeit zuzulassen, dass der Eigenbetrieb im Einvernehmen mit ihr einen Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.

Mit Schreiben vom 24. Oktober 2008 hat der Landrat für Prüfverträge, die nach dem 01. Januar 2009 abgeschlossen werden, festgelegt, dass diese nur noch zweiseitig abgeschlossen werden. Das heißt, der Eigenbetrieb kann mit dem vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfer/ der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nach Empfehlung durch die Gemeindevertretung, selbständig den Vertrag zur Prüfung abschließen.

Dem Landrat sind nach Abschluss der Prüfung zwei endgültige Prüfberichte zuzustellen.

Für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 wurde von der Gemeinde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kapelle-Ufer 4

10117 Berlin

vorgeschlagen und von der Gemeindevertretung genehmigt (DS-Nr. 171/16).

Da vorgenannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die letzten drei Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe geprüft hat, ist für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 ein neues Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu wählen.

Gemäß § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) kann die Vergabe von Wirtschaftsprüferleistungen freihändig ohne Vergabebekanntmachung erfolgen, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 100.000 EUR nicht überschreitet.

Die Höhe des möglichen Gesamtauftragswertes für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 für den Eigenbetrieb KITA-Verbund der Gemeinde Kleinmachnow beträgt schätzungsweise 30.000 EUR/netto.

Es wurden am 10. Juli 2019 vierzehn Kanzleien schriftlich über die beabsichtigte Vergabe informiert und zur Abgabe eines Angebotes hinsichtlich der Auftragsbedingungen bis zum 10. September 2019; 12h00 Uhr aufgefordert.

Die Auswertung der eingegangenen Angebote erfolgte in der 38. Kalenderwoche im Rathaus. Von den vierzehn aufgeforderten Kanzleien gaben folgende sechs Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ein Angebot ab:

-          BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

-          Röver Broenner Susat Mazars GmbH & Co.KG

-          DORNBACH & PARTNER Treuhand GmbH

-          ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

-          DHPG Dr. Harzem & Partner mbB

-          RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Die abgegebenen Angebote beliefen sich danach für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 für den Eigenbetrieb KITA-Verbund der Gemeinde Kleinmachnow zwischen 19.966,65 EUR/brutto und 51.348,50 EUR/brutto.

Der Eigenbetriebsleiterin Frau Feser wurde das Ergebnis der Auswertungen der eingegangenen Angebote in der 39. Kalenderwoche zur Verfügung gestellt.

In Abstimmung mit Frau Feser und Frau Boll wird für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 des Eigenbetriebes KITA-Verbund:

DORNBACH & PARTNER Treuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Breitscheidstraße 32

06886 Lutherstadt Wittenberg

vorgeschlagen.

Das zur Beauftragung empfohlene Unternehmen hat das wirtschaftlichste und günstigste Angebot abgegeben (19.966,65 EUR/brutto). DORNBACH steht, gemessen nach Umsatz und Mitarbeiterzahl derzeit auf Platz 13 der größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen in Deutschland (Quelle: Lünendonk-Studie, Stand 2019). Die Referenzliste lässt erkennen, dass sie über umfassende Erfahrungen im Bereich von kommunalen Unternehmen verfügen.

Für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung gelten die Vorschriften des Abschnittes 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinde.

Laut § 29 Abs. 2 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinde hat die Bestellung des Wirtschaftsprüfers jährlich zu erfolgen, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist. Damit soll erreicht werden, dass der Wirtschaftsprüfer sich mit den Betriebsabläufen sowie den inneren Strukturen des Eigenbetriebes nicht jährlich neu bekannt machen muss. Dies würde den Zeitaufwand für den Prüfenden erhöhen und ist damit automatisch mit höheren Kosten für den zu Prüfenden verbunden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

Protokoll Auswertung