Betreff
Errichtungsbeschluss zum Vorhaben Fußgängersignalanlage Zehlendorfer Damm, Höhe Altes Dorf, ehemaliger Gutshof
Vorlage
DS-Nr. 169/19
Art
Beschlussvorlage

-           Der Errichtung einer Fußgängersignalanlage (FALSA) auf der Landesstraße L 77 ‑ Zehlendorfer Damm in Höhe des Alten Dorfes (ehemaliger Gutshof) als Querungshilfe für Fußgänger wird zugestimmt.

-           Die Kosten für die Planung (10.300,- EUR) und den Bau (82.700,- EUR) trägt die Gemeinde Kleinmachnow. Die Baukosten (Investition) und die in gleicher Höhe anfallenden Kosten der unentgeltlichen Vermögensübertragung (Aufwand) sind im Haushaltsplan 2020 zu veranschlagen.

-           Die Baumaßnahme soll bis spätestens Ende April 2020 umgesetzt werden.

 

 


 

Ausgangssituation:

Mit DS-Nr. 117/18 vom 24.09.2018 fasste die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss, die Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende über die Landesstraße L 77 – Zehlendorfer Damm in Höhe des Alten Dorfes (ehemaliger Gutshof) zu verbessern und dazu die Planung einer entsprechenden Querungshilfe als Mittelinsel zu veranlassen (vgl. Anlage 2, Grundsatzbeschluss).

Zuvor war die Herstellung eines – preiswerteren ‑ Fußgängerüberweges (FGÜ, „Zebrastreifen“) von der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, endgültig abgelehnt worden, weil die Anzahl der an dieser Stelle Querenden zu gering war.

Wie im Grundsatzbeschluss aufgeführt, befürwortete der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg ‑ als Träger der Straßenbaulast der Landesstraße ‑ die Maßnahme „Errichtung Mittelinsel“ und wollte einen Großteil der Kosten übernehmen. Für die Planung und Umsetzung sollte die Gemeinde Kleinmachnow zuständig sein. Dazu wurde am 15.04./16.04.2019 die „Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung für die Herstellung eines Fahrbahnteilers mit Querungshilfe im Zuge der Ortsdurchfahrt Kleinmachnow L 77 Abs. 110 von km 0,285“ abgeschlossen.

Die Planungsleistungen wurden in Auftrag gegeben und die entsprechenden Abstimmungen mit dem Landesbetrieb zur weiteren Vorbereitung der Maßnahme durchgeführt. Entsprechend der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung ergaben sich Gesamtkosten von 165 T € brutto. Die Planungskosten, die der Landesbetrieb allein tragen wollte, beliefen sich auf ca. 22 T € brutto.

Zu dieser Entwurfsplanung wurde der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen ein Errichtungsbeschluss vorgelegt.

Um die Maßnahme noch vor der Sperrung der Rammrath-Brücke realisieren zu können, erfolgte parallel bereits die Ausschreibung der erforderlichen Bauleistungen. Es wurden 11 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin lagen jedoch nur zwei Angebote vor, von denen das günstigste Angebot nach technischer, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung 231.712,36 € auswies ‑ und damit weit mehr als die berechneten Kosten zur Entwurfsplanung.

Aus diesem Ausschreibungsergebnis hätte sich eine Kostenerhöhung für die Gesamtmaßnahme (Planung und Bau) auf insgesamt 254.153,36 € brutto ergeben. Die bis dahin geplanten Haushaltsmittel der Gemeinde und die Bestimmungen der mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen Bbg. abgeschlossenen Vereinbarung reichten für eine Finanzierung dieser Maßnahme nicht mehr aus. Entsprechend lehnte die Gemeindevertretung den Errichtungsbeschluss in der Sitzung am 16.05.2019 einstimmig ab (vgl. Anlage 3, DS-Nr. 035/19/1).

Die Bauleistung mit der oben genannten Vergabesumme wurde nicht vergeben. Vor dem Hintergrund weiter steigender Preise in der Bauwirtschaft und der allgemein sehr guten Auslastung der Betriebe war (und ist) auch bei einer Wiederholung der Ausschreibung kein akzeptables Ergebnis zu erwarten.

 

Weiteres Vorgehen:

Dennoch bestand und besteht weiterhin die Notwendigkeit, eine sichere Querungsmöglichkeit von zu Fuß Gehenden über den Zehlendorfer Damm im Bereich des Alten Dorfes zu realisieren. Die Verwaltung erörterte mit dem Landesbetrieb deshalb die Möglichkeit, an gleicher Stelle stattdessen eine Fußgängersignalanlage (FALSA, Dunkel-LSA) zu errichten. Der Landesbetrieb für Straßenwesen stimmte der Errichtung ausnahmsweise zu.

Daraufhin beauftragte die Gemeinde entsprechende Planungen.

Wie groß der Bedarf ist, bestätigte eine an den Bürgermeister gerichtete Petition, die am 19.11.2019 übergeben wurde. Darin fordern 305 Bürgerinnen und Bürger die Errichtung einer Bedarfsampel in Höhe der Dorfkirche / Zehlendorfer Damm 212.

In der Petition heißt es:

Für die Sicherheit aller, die zu Fuß gehen oder mit dem Rad fahren, fordern wir die Einrichtung einer Bedarfsampel zur Überquerung des Zehlendorfer Dammes 212, Höhe Dorfkirche. Das hohe Verkehrsaufkommen, das durch die Sperrung der Rammrathbrücke ab November 2019 noch weiter wachsen wird, hat zur Folge, dass ein sicheres Überqueren des Zehlendorfer Dammes nicht gewährleistet ist. Durch das rege Gemeindeleben mit vielen Kindern (Kinderchöre und Kinderkirche), Jugendlichen (Jugendchor, Konfirmandenunterricht) und Erwachsenen (Chöre, Gemeindegruppen und Veranstaltungen) sind hier viele Menschen gefährdet.

Zur Begründung wird ausgeführt:

Wir als Gemeindemitglieder der Ev. Auferstehungskirche Kleinmachnow und besorgte Eltern der oben erwähnten Kinder fordern den Bürgermeister Kleinmachnows und die Verkehrsbehörden auf, schnellstmöglich für eine sichere Überquerung des Zehlendorfer Damms zu sorgen.

Die Petition stützt die von der Verwaltung bereits begonnene Planung. Ziel ist es, die Fußgängersignalanlage bis Ende April 2020 zu errichten.

 

Grundsatzüberlegungen für die Errichtung einer Fußgängersignalanlage (FALSA):

-           Die FALSA ist direkt in Höhe des nördlichen Grundstückszugangs zur Begegnungsstätte Alte Schule (Zehlendorfer Damm 212) angeordnet. Das Ausfahren aus der Straße Allee am Forsthaus zwischen Dorfkirche und ev. Gemeindehaus durch Busse und dreiachsige Müllfahrzeuge bleibt möglich. Der Standort gewährleistet zugleich eine optimierte Wegverbindung für den Fußgängerverkehr zwischen Begegnungsstätte, Dorfkirche und ev. Gemeindehaus.

-           Für zu Fuß Gehende und Radfahrer wird eine barrierefreie Wartefläche mit einer Breite von 2,50 m und einer Länge von 3,00 m hergestellt. Die Auftrittshöhe der Überquerungsstelle beträgt durchgängig 2-3 cm und berücksichtigt die Belange von Rollstuhl- und Rollator-Nutzern sowie von blinden Menschen.

-           Im Straßenabschnitt „Allee am Forsthaus“ wird auf der Nordseite eine 2,00 m breite barrierefreie Zuwegung von der alten Dorfkirche zur Querungshilfe angelegt.

-           In Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sollen Zuwegung und nördl. Seitenbereich in Natursteinpflaster hergestellt und mit taktilen Leitelementen versehen werden.

 

Kostenschätzung und Finanzierung:

Entsprechend der Kostenschätzung zur Planung vor Auftragserteilung ergeben sich Gesamtkosten (Planung und Bau inkl. einkalkulierter Unwägbarkeiten) von 93 T € brutto.

Kostenaufteilung

Gemeinde

Kleinmachnow

LS Brandenburg

Planungskosten

X

 

Baukosten

X

 

Betrieb und dauerhafte Unterhaltung der FALSA

 

X

Grundlage der Gesamtfinanzierung für Planung, Bau und dauerhaften Betrieb der FALSA soll eine neue Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb für Straßenwesen und der Gemeinde sein. Die FALSA wird nach Errichtung von der Gemeinde an den Landesbetrieb übergeben, der die Unterhaltung und die Wartung auf Dauer übernehmen wird. Folgekosten entstehen für die Gemeinde daher nicht, jedoch ein einmaliger Aufwand in Form einer Abschreibung durch den Eigentumswechsel und die damit verbundene Ausbuchung des Vermögensgegenstandes.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5026

Teilhaushalt/Budget:

54.10

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

10.300,-

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Lageplan (ALK-Auszug)

2)      Grundsatzbeschluss DS-Nr. 117/18 vom 24.09.2018 (ohne Anlagen)

3)      Errichtungsbeschluss DS-Nr. 035/19/1 vom 16.05.2019 (ohne Anlagen)