Den in der Anlage aufgeführten Anträgen für Personalausgaben im Rahmen der Vereinsförderung für das Jahr 2020 wird in der empfohlenen Höhe zugestimmt.
Die Gemeinde Kleinmachnow fördert entsprechend der im Jahr 2013 verabschiedeten Vereinsförderrichtlinie Vereine, die durch ihre Aktivitäten wesentlich zum gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde beitragen.
In § 3 der Vereinsförderrichtlinie werden folgende Arten der Zuwendung aufgeführt: die Grundförderung (Abs. 1), die Förderung von Maßnahmen (Abs. 2) und die Sonderförderung (Abs. 3), wobei die Anträge nach Abs. 1 und 2 von der Verwaltung eigenverantwortlich nach Maßgabe der Vereinsförderrichtlinie beschieden werden. Für die nach § 3 Abs. 3 beantragten Sonderförderungen spricht der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales gemäß § 4 Abs. 1 zuvor eine Empfehlung aus.
In den vergangenen Jahren wurde die Beantragung von Fördermitteln für Personalkosten zunehmend fester Bestandteil der Vereinsförderanträge, sei es für fest angestellte Mitarbeiter z.B. zur Unterstützung bei der Bewirtschaftung von Vereinsräumen oder für stundenweise Beschäftigte zur Absicherung von Öffnungszeiten bei Ausstellungen.
Insgesamt wurden für das Jahr 2020 Zuschüsse für Personalkosten in Höhe von ca. 175.000 EUR (Stand 13.12.2019) beantragt, davon werden ca. 154.000 EUR zur Auszahlung empfohlen.
Um diesen Personen und auch den Vereinen als Arbeitgebern mehr Planungssicherheit zu geben, soll nun bereits vor allen anderen Förderungen darüber befunden und den in der Anlage aufgeführten Anträgen zugestimmt werden. Dann können die Anträge zeitnah beschieden werden.
Nachrichtlich:
Produkt |
Budget 2020 (in Euro) |
Summe Anträge 2020 (in Euro) |
Summe empfohlener Betrag 2020 (in Euro) |
28.10 Heimatpflege |
146.000 |
143.500 |
111.000 |
29.10 Förderung von Kirchengemeinden |
8.000 |
- |
- |
33.10 Wohlfahrtspflege |
185.000 |
197.000 |
191.500 |
42.10 Förderung des Sports |
30.000 |
32.000 |
30.000 |
GESAMT |
369.000 |
372.500 |
332.500 |
Insgesamt liegen derzeit Förderanträge von Vereinen in Höhe von ca. 372.500 EUR (Stand 13.12.2019) vor, davon werden voraussichtlich Förderanträge in Höhe von ca. 332.500 EUR inkl. der o.g. Zuschüsse für Personalkosten zur Bescheidung empfohlen. Im Haushalt 2020 sind insgesamt Mittel in Höhe von 369.000 EUR geplant.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage:
Aufstellung der
voraussichtlichen Personalkosten der betreffenden Vereine für das Jahr 2020