Betreff
Vereinsförderung 2020 - hier: Personalkosten
Vorlage
DS-Nr. 170/19
Art
Beschlussvorlage

Den in der Anlage aufgeführten Anträgen für Personalausgaben im Rahmen der Vereinsförderung für das Jahr 2020 wird in der empfohlenen Höhe zugestimmt.


Die Gemeinde Kleinmachnow fördert entsprechend der im Jahr 2013 verabschiedeten Vereinsförderrichtlinie Vereine, die durch ihre Aktivitäten wesentlich zum gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde beitragen.

In § 3 der Vereinsförderrichtlinie werden folgende Arten der Zuwendung aufgeführt: die Grundförderung (Abs. 1), die Förderung von Maßnahmen (Abs. 2) und die Sonderförderung (Abs. 3), wobei die Anträge nach Abs. 1 und 2 von der Verwaltung eigenverantwortlich nach Maßgabe der Vereinsförderrichtlinie beschieden werden. Für die nach § 3 Abs. 3 beantragten Sonderförderungen spricht der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales gemäß § 4 Abs. 1 zuvor eine Empfehlung aus.

 

In den vergangenen Jahren wurde die Beantragung von Fördermitteln für Personalkosten zunehmend fester Bestandteil der Vereinsförderanträge, sei es für fest angestellte Mitarbeiter z.B. zur Unterstützung bei der Bewirtschaftung von Vereinsräumen oder für stundenweise Beschäftigte zur Absicherung von Öffnungszeiten bei Ausstellungen.

Insgesamt wurden für das Jahr 2020 Zuschüsse für Personalkosten in Höhe von ca. 175.000 EUR (Stand 13.12.2019) beantragt, davon werden ca. 154.000 EUR zur Auszahlung empfohlen.

 

Um diesen Personen und auch den Vereinen als Arbeitgebern mehr Planungssicherheit zu geben, soll nun bereits vor allen anderen Förderungen darüber befunden und den in der Anlage aufgeführten Anträgen zugestimmt werden. Dann können die Anträge zeitnah beschieden werden.

 

 

Nachrichtlich:

Produkt

Budget 2020

(in Euro)

Summe Anträge

2020 (in Euro)

Summe empfohlener

Betrag 2020 (in Euro)

28.10

Heimatpflege

146.000

143.500

111.000

29.10

Förderung von Kirchengemeinden

8.000

-

-

33.10

Wohlfahrtspflege

185.000

197.000

191.500

42.10

Förderung des Sports

30.000

32.000

30.000

GESAMT

369.000

372.500

332.500

Insgesamt liegen derzeit Förderanträge von Vereinen in Höhe von ca. 372.500 EUR (Stand 13.12.2019) vor, davon werden voraussichtlich Förderanträge in Höhe von ca. 332.500 EUR inkl. der o.g. Zuschüsse für Personalkosten zur Bescheidung empfohlen. Im Haushalt 2020 sind insgesamt Mittel in Höhe von 369.000 EUR geplant.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.10,29.10,33.10,42.10

Teilhaushalt/Budget:

40.12,40.36,40.13,40.16

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

369.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage:

Aufstellung der voraussichtlichen Personalkosten der betreffenden Vereine für das Jahr 2020