1) Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis,
gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), BauGB, die
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit
Bolzplatz“ (vgl. Anlage 2) als
Satzung.
2) Die Begründung i. d. F. vom 02.03.2020 (vgl. Anlage 3) wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-004-1 „Wohngebiet Stolper Weg mit Bolzplatz“
trat mit Bekanntmachung am 30.09.2002 in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde
Kleinmachnow Nr. 12/2002 vom 30.09.2002).
Am 07.03.2019 hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 163/18 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan für Einfriedungen zu ändern (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich).
Mit
der 1. Änderung werden die bisherigen textlichen Festsetzungen zu
Einfriedungen, Nr. II.2.1 bis II.2.4, an die Grundsätze des Beschlusses „Aufhebung
von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen“ (DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015)
angepasst. Um der Gestaltungskonzeption des Grün- und Freiflächenkonzeptes zum „Wohngebiet
Stolper Weg“ zu folgen, wird die Einfriedungshöhe im vorderen Grundstücksbereich,
bis zur vorderen Baugrenze, von 1,00 m auf 1,30 m angehoben.
Zusätzlich zur Höhe der Einfriedung wird auch die Art neu geregelt.
Die
übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1
bleiben von der Änderung unberührt.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 13.05.2019 bis einschließlich 19.06.2019 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 08.07.2019) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“
1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“,
bestehend aus:
2)
Textbebauungsplan, Stand: 02.03.2020
3)
Begründung zum Bebauungsplan, Stand: 02.03.2020