Erläuterungen
Zwischen den Betreibern der Energieversorgungsnetze (für das Elektrizitätsversorgungsnetz: E.DIS Netz GmbH, Sitz Fürstenwalde/Spree, für das Gasversorgungsnetz: EMB – Erdgas Mark Brandenburg GmbH, Sitz Potsdam) und der Gemeinde Kleinmachnow bestehen Wegenutzungs- bzw. Konzessionsverträge.
Nach dem Wortlaut der Vorbemerkungen in beiden Verträgen ist es gemeinsames Ziel des jeweiligen Betreibers und der Gemeinde, durch die Bereitstellung und den Betrieb eines Versorgungsnetzes unter Nutzung gemeindeeigener Grundstücke eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Einwohner und Gewerbetreibenden im Gemeindegebiet mit Energie sicherzustellen. Ziel ist dabei, einen langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Versorgungsnetzes zu gewährleisten und einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung sicherzustellen.
Für die eingeräumten Nutzungsrechte zahlen die Netzbetreiber eine Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Über deren Höhe wird jeweils im Rahmen der Haushaltsplanung, Teilergebnishaushalt Budget 50 (Bauen/Wohnen) informiert, zuletzt:
Produkt |
Bezeichnung |
Ergebnis 2018 (in €) |
Ansatz 2019 (in €) |
Ansatz 2020 (in €) |
davon: |
|
Erträge |
Aufwendungen |
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53.10.01 |
Elektrizitäts- versorgung |
474.855,12 |
480.000 |
480.000 |
480.000 |
0 |
53.20.01 |
Gas- versorgung |
66.999,49 |
75.000 |
75.000 |
75.000 |
0 |
Die Verträge können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus Kleinmachnow, Fachbereich Büro des Bürgermeisters, Kommunaler Sitzungsdienst (Frau Heim, Zi. 3.06) eingesehen werden.
Mit Schreiben vom 09.12.2019 (Fa. EMB GmbH, für das Gasnetz, vgl. Anlage 1) und vom 16.12.2019 (Fa. E.DIS GmbH, für das Elektrizitätsnetz, vgl. Anlage 2) machten die Betreiber nun vertragsgemäß darauf aufmerksam, dass die Verträge nach Ablauf von 10 Jahren am 30.06.2022 enden werden.
Sie werden sich um weitere 10 Jahre verlängern, wenn nicht einer der Vertragspartner der Verlängerung zwei Jahre vor Ablauf der Laufzeit – d.h. bis zum 30.06.2020 ‑ widerspricht.
Die Netzbetreiber sind an einer Verlängerung ihrer Wegenutzungsverträge interessiert und werden deshalb von ihrem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch machen. Sie haben darüber hinaus angeboten, bei vertiefenden Diskussionen in den Fachausschüssen im Sitzungsdurchlauf März 2020 für Auskünfte zur Verfügung zu stehen.
1) EMB Energie Mark Brandenburg GmbH, Schreiben v. 09.12.2019 (zum Gasversorgungsnetz),
2) E.DIS Netz GmbH, Schreiben v. 16.12.2019 (zum Elektrizitätsversorgungsnetz)