Betreff
Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, hier: Räumlicher Handlungsschwerpunkte (HSP 5) "Weinbergviertel", Stand Vorplanung
Vorlage
INFO 004/20
Art
Informationsnummer

1.                Ausgangslage

 

Das Weinbergviertel, mit seinen Straßen „Am Weinberg“, „Schwarzer Weg“, „Im Tal“ und „Winzerweg“, ist durch seine typische Straßenraumaufteilung geprägt. Zentrales Element bildet die Fahrbahn aus Granitpflaster, eingefasst durch Granitbordsteine zu beiden Seiten. Daran schließt sich ein Grünstreifen mit Baumbestand an. Vor den Grundstücken verläuft der Gehweg, der entweder als wassergebundene Decke oder mit Mosaikpflaster ausgeführt ist. Das Ensemble des Straßenraumes steht unter Denkmalschutz.

 

Im Quartier befinden sich mehrere Bildungseinrichtungen. Hierzu zählen zwei Gymnasien, eine Gesamtschule, eine Grundschule sowie eine Musikschule, alle mit hohen Anforderungen an die Erreichbarkeit für Schüler, Lehrer und Eltern. In den vergangenen Jahren rückten neben dem motorisierten Individualverkehr weitere Verkehrsarten wieder in den Fokus: Fußgänger und Radfahrer. Den von diesen Nutzergruppen gestellten Anforderungen wird der derzeitige bauliche Zustand nicht gerecht. Es fehlt an sicheren und komfortablen Radverkehrsanlagen ebenso wie an barrierefrei nutzbaren Fußwegeverbindungen und Haltestellen im Quartier. Darüber hinaus ergeben sich auch Probleme durch vermehrte Hol- und Bringverkehre, die geordnet werden sollen. Ferner wünschen die Anwohner eine gute Erreichbarkeit ihrer Wohngrundstücke sowie die Beibehaltung des ortsbildprägenden Straßenraumes.

 

2.                Planungskonzept

 

2.1             Führung Kfz Verkehr

 

Das bisherige Verkehrsführungskonzept mit den Einbahnstraßenregelungen „Im Tal“ sowie „Am Weinberg“ auf dem Abschnitt vor dem Weinberggymnasium wird beibehalten. „Winzerweg“ und „Schwarzer Weg“ bleiben weiterhin im Zweirichtungsverkehr befahrbar. Es ist nach wie vor vorgesehen, das Weinbergviertel für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu gestalten. Die beiden Verknüpfungspunkte im Norden (Zehlendorfer Damm) und im Süden (Wilhelm-Külz-Straße) bleiben erhalten. Der nördliche Knotenpunkt wird baulich umgestaltet, um eine verbesserte Führung des Radverkehrs zu ermöglichen. Zudem soll die vorhandene Lichtsignalanlage angepasst werden.

 

Die südliche Abzweigung der Straße „Am Weinberg“ in die Straße „Im Tal“ bietet für Pkw schon im Bestand die Möglichkeit zu wenden (auf Höhe der Anbindung „Oderstraße“). Die Wendemöglichkeit kann verhindern, dass Pkw-Verkehre das gesamte Weinbergviertel durchqueren müssen, wenn die Elternvorfahrten aus Richtung Teltow angedient werden. Die Durchfahrt in Richtung „Oderstraße“ bleibt weiterhin für den motorisierten Verkehr gesperrt.

 

Die Straße „Am Weinberg“ soll zwischen dem Weinberggymnasium und der Wendemöglichkeit zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 20) erhalten.

 

2.2             Ruhender Verkehr

 

Der ruhende Verkehr im Quartier wird z.T. neu organisiert. Es wird grundsätzlich in Flächen zum Parken mit längerer Dauer und Flächen zum Holen und Bringen von Schulkindern unterschieden. Letztere werden nur sehr kurz genutzt.

 

Diese baulich angelegten Elternvorfahrten (8 Stück) werden im südlichen Abschnitt der Straße „Am Weinberg“ angeordnet. Ein Sägezahnprofil ermöglicht das An- und Abfahren ohne Rückwärtsfahren und Rangieren. Dies erhöht zum einen die Sicherheit der Schulkinder und zum anderen die Kapazität der Vorfahrten.

 

Zusätzlich sind in der Straße „Am Weinberg“ Parkstände in der Nähe der Musikschule als Fahrbahnparker (8 Stück) sowie vor Einmündung „Im Tal“/ „Oderstraße“ (4 Stück) vorgesehen.

Abbildung 1 Querschnitt d-d (Am Weinberg, Höhe Oderstraße)

 

In der Straße „Im Tal“ können im Bereich vor der Einmündung mit der Straße „Am Weinberg“ ebenfalls Parkstände auf der Fahrbahn genutzt werden. Ansonsten erlaubt die Fahrbahnbreite von ca. 5m auch in den übrigen Bereichen das Vorbeifahren an parkenden oder haltenden Kfz. Anwohner sind entsprechend der bauordnungsrechtlichen Regelungen und der kommunalen Stellplatzsatzung gehalten ihre Kfz auf Privatgrund abzustellen.

 

Insgesamt werden ca. 35 Parkplätze in der Straße „Am Weinberg“ im Seitenraum zugunsten des Radweges entfallen (8 Stellplätze davon können jedoch kompensiert werden). Die übrigen Straßen sind nicht betroffen.

 

2.3             Öffentlicher Verkehr

 

Die Lage der Bushaltestellen im Quartier wird beibehalten. Alle Haltestellen werden mit Buskapsteinen mit einer Höhe von 18cm ausgestattet, um den Belangen der Barrierefreiheit entsprechen zu können. Da es sich hierbei um kurze Abschnitte handelt, in denen der ursprüngliche Granitbord durch einen neuen Sonderbord aus Granit ersetzt wird, ist der Eingriff in das denkmalgeschützte Straßenbild tolerierbar.

 

2.4             Radverkehrsführung

 

Das Konzept sieht eine grundlegende Neuordnung des Radverkehrs vor. In der Straße „Am Weinberg“ wird ab dem Knotenpunkt mit dem „Zehlendorfer Damm“ ein Zweirichtungsradweg mit 2,5 m Breite bis zum Weinberggymnasium geplant. Hierzu ist auch eine Umgestaltung dieses Knotenpunktes nötig, um die Radfahrer komfortabel und sicher vom „Zehlendorfer Damm“ auf diesen neuen Radweg zu führen. Auf der nordwestlichen Seite des Zehlendorfer Damms ist eine zusätzliche Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer vorgesehen, welche aus Kleinmachnow über die Friedensbrücke kommen.

Abbildung 2 Querschnitt a-a (Am Weinberg, Höhe Zehlendorfer Damm)

 

Der Radweg endet südlich des Weinberggymnasiums und geht dort in einen kombinierten Rad- und Gehweg mit 3,0 m Breite über, der ebenfalls in beide Richtungen genutzt werden kann. Eine Fortführung des separaten Radweges ist aufgrund des dort angrenzenden Naturschutzgebietes flächenmäßig nicht mehr möglich. An der Einmündung mit dem „Schwarzen Weg“ teilt sich der Rad-/Gehweg. Es kann entweder geradeaus in Richtung Wendemöglichkeit und weiter Richtung Oderstraße gefahren oder in den „Schwarzen Weg“ eingebogen werden. In diesem wird der kombinierte Rad- und Gehweg mit einer Breite von 3,0 m weitegeführt. Die Straßen „Im Tal“ und „Winzerweg“ erhalten keine Radverkehrsanlagen.

Abbildung 3 Querschnitt g-g (Schwarzer Weg)

 

2.5             Fußgängerführung

 

Die Vorgabe für die Anlage von Fußgängeranlagen ist, dass in jeder Straße mindestens eine Straßenseite befestigt und barrierefrei ausgeführt sein soll.

 

In der Straße „Am Weinberg“ wird neben dem Radweg ein Gehweg angelegt, der ebenfalls vom Knotenpunkt mit dem „Zehlendorfer Damm“ bis südlich des Weinberggymnasiums führt. Ab dort wird er dann gemeinsam mit dem Radverkehr fortgesetzt. In der Straße „ImTal“ wird nur die nördliche Seite mit Pflaster von 1,5 m Breite befestigt, da sich dort die Bushaltestelle befindet. Die Südseite verbleibt im Bestand. Es werden lediglich die Querungsstellen barrierefrei ausgebaut. Im „Winzerweg“ wird nur die Westseite auf 1,25 m Breite ausgebaut, da dort keine Straßenlaternen den Ausbau behindern. Im „Schwarzen Weg“ wird der Fußverkehr zusammen mit dem Radverkehr auf einem kombinierten Geh- und Radweg von 3,0 m Breite im Zweirichtungsverkehr geführt mit Ausnahme der Anbindung der Bushaltestelle.

 

2.6             Belange Denkmalschutz

 

Der Ausbau der Verkehrsanlagen im Weinbergviertel muss mit dem Denkmalschutz vereinbar sein. Die Charakteristik der Straßen, wie sie eingangs beschrieben wurde, soll erhalten bleiben.

 

Von daher wird die Fahrbahn aus Granitpflaster mit den Borden beibehalten. Besonders schadhafte Stellen (im Bereich der Einmündung „Im Tal“/ „Oderstraße“) werden erneuert, indem das Pflaster ausgebaut, gesäubert und neu verlegt wird. Ebenfalls erhalten bleiben in den Straßen „Im Tal“, und „Schwarzer Weg“ die beidseitig angelegten Grünstreifen. Diese sind lediglich im Zuge der Baumaßnahme für die Gehwege teilweise neu herzustellen.

 

Änderungen an der Straßenraumaufteilung ergeben sich aus der Anlage des Radweges und des Gehweges in der Straße „Am Weinberg“. Hierzu ist es nötig, auf der Südwestseite Baumfällungen vorzunehmen, um den erforderlichen Raum zu schaffen. Auch die Fahrbahn wird minimal schmaler, es kommt aber zu keinen Beeinträchtigungen für den MIV oder ÖV. Die Abgrenzung mittels eines Grünstreifens ist aus Platzgründen nicht möglich, da sich am Planungsrand unmittelbar ein Landschaftsschutzgebiet anschließt. Eine Kompensation der wegfallenden Straßenbäume ist weitestgehend im Quartier geplant.

 

Die Befestigung der Gehwege und des Radweges soll sich möglichst harmonisch in das Straßenbild einfügen. Für die Gehwege empfiehlt sich daher ein sandfarbenes Pflaster als Pendant zu den wassergebundenen Abschnitten oder graues Mosaikpflaster. Der Radweg sollte farblich abgesetzt werden, aber sich trotzdem harmonisch in den Straßencharakter einfügen. Die Auswahl geeigneter Pflasterbeläge ist Gegenstand der weiteren Planungsphasen.

 

3.                Fazit

 

Das Konzept sieht insgesamt vor, so wenig wie möglich am Erscheinungsbild der Straße zu verändern und den Bestand wo immer möglich weiterzuverwenden. Der Ausbau geschieht vornehmlich in den Randbereichen und schafft dennoch einen enormen Zuwachs an Sicherheit und Komfort für alle Nutzergruppen. Insbesondere wird die Erreichbarkeit der Schulen für Schüler, Lehrer und Eltern verbessert und es werden Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Rad, Fuß, ÖPNV) durch das Konzept gefördert.

 


1      - Lageplan „Weinbergviertel“

2      - Lageplan „Schwarzer Weg“