Hintergrund
Die Benutzungsordnung der Bibliothek regelt, welche Rechte und Pflichten die
Benutzung der Bibliothek für die Benutzerinnen und Benutzer mit sich bringt und
wie wesentliche Benutzungsvorgänge ablaufen. Je präziser diese Regeln
formuliert sind, umso weniger Unklarheiten gibt es später bei ihrer Anwendung.
Zielstellung
der neuen Benutzungsordnung
Die aktuelle Benutzungs- und Entgeltordnung der Bibliothek vom 30. März
2011 ist in ihrer jetzigen Form nicht mehr vollkommen zeitgemäß.
Der als Anlage 1
vorliegende, neue Entwurf der Benutzungsordnung wurde deshalb mit mehreren
klaren Zielvorstellungen formuliert. Zum einen wurde eine möglichst hohe Lesbarkeit für die Benutzerinnen und
Benutzer gewährleistet. Die Formulierungen sind präzise, kurz und verständlich.
Die neue Benutzungsordnung besteht aus klaren Rahmenbedingungen für die
Benutzerinnen und Benutzer.
Zudem wurde die Benutzungsordnung übersichtlich
gestaltet, mit einer Regelung des Nutzungsverhältnisses in wenigen, klar
voneinander abgegrenzten Abschnitten, ohne inhaltliche Überschneidungen.
Nachhaltigkeit ist ebenfalls angestrebt – die neue
Benutzungsordnung soll möglichst langfristig Bestand haben. So wurde die neue
Benutzungsordnung auch in Hinblick auf mögliche neue gesellschaftliche
Entwicklungen formuliert, wie etwa die zunehmende Digitalisierung der
Gesellschaft und den Wandel im Medienverhalten der Benutzerinnen und Benutzer.
Ein wichtiges Anliegen der neuen Benutzungsordnung ist zudem Transparenz. Diese soll auch durch eine
Vereinheitlichung von Leihfristen
und Entgelten erreicht werden. Deutlich weniger Sonderregelungen sind
vorgesehen.
Wesentliche
Neuerungen
Vorgesehen ist eine “Benutzungsordnung“ mit den Anlagen
Entgeltverzeichnis und Hausordnung.
Entgeltverzeichnis und
Hausordnung können so bei Bedarf flexibler angeglichen werden, ohne dass eine
Änderung der gesamten Benutzungsordnung vorgenommen werden muss.
Die Regelungen der neuen Hausordnung
waren zum Teil inhaltlich in der bisherigen Benutzungs- und Entgeltordnung
enthalten (z.B.: § 10 “Verhalten in der Bibliothek“). Weitere Inhalte der
Hausordnung, wie z.B. Aufsichtspflicht
gegenüber Minderjährigen, die Nutzung technischer Geräte und Internetnutzung,
wurden ergänzt und präzisiert.
Im Zuge der überarbeiteten Benutzungsordnung wird es außerdem nur noch zwei Leihfristen für die
verschiedenen Bibliotheksmedien geben: 4 Wochen und 2 Wochen. Bisher wurden
drei verschiedene Leihfristen verwendet (4 Wochen, 2 Wochen und 1 Woche).
Ebenso ist eine Vereinheitlichung für die Entgelte bei Überschreitung der Leihfrist vorgesehen:
0,25 € pro Öffnungstag und 0,10 € pro Öffnungstag (für Schülerinnen und Schüler).
Bisher galt für DVDs je Kalendertag 1,00 € und für alle übrigen Medien je Woche
1,00 € (Schülerinnen und Schüler 0,50 €).
Alle Medien werden außerdem einheitlich zweimal verlängerbar sein (bisher, je
nach Medienart variierend, 1x, 2x, 3x oder gar nicht).
Was
ist außerdem neu?
Regelungen zum Datenschutz
werden berücksichtigt und in einem eigenständigen Paragraphen zusammengelegt
aufgeführt (§ 9).
Die neue Benutzungsordnung ist konsequent in gendergerechter Sprache verfasst.
Künftig ist der Verzehr von geruchsneutralen Speisen und Getränken in der Bibliothek gestattet. (Hausordnung
Abschnitt 1 – Rücksichtsvolles Verhalten).
Der Ausschluss von der
Bibliotheksbenutzung ist präziser formuliert und in einem eigenständigen
Paragraphen aufgeführt (§ 8).
Ebenso ist der Haftungsausschluss
der Bibliothek (§ 7) genauer geregelt.
Zudem ist in der neuen Benutzungsordnung auch die Benutzung der Selbstverbuchungsstation berücksichtigt
(§ 6, Absatz 3), ebenso ist der Email-Benachrichtigungsservice
nun in der neuen Benutzungsordnung als zusätzliche Serviceleistung ohne
Gewähr geregelt (§ 3, Absatz 4). Beide Dienstleistungen gibt es bereits seit
mehreren Jahren in der Bibliothek.
- Entwurf der „Benutzungsordnung der Bibliothek Kleinmachnow“ (neu)
- Benutzungs- und Entgeltordnung“ vom 30.03.2011 (alt)