Betreff
Benutzungsordnung Bibliothek - Vorstellung des neuen Entwurfs und Meinungsbildung
Vorlage
INFO 005/20
Art
Informationsnummer

Hintergrund

Die Benutzungsordnung der Bibliothek regelt, welche Rechte und Pflichten die Benutzung der Bibliothek für die Benutzerinnen und Benutzer mit sich bringt und wie wesentliche Benutzungsvorgänge ablaufen. Je präziser diese Regeln formuliert sind, umso weniger Unklarheiten gibt es später bei ihrer Anwendung.

 

Zielstellung der neuen Benutzungsordnung

Die aktuelle Benutzungs- und Entgeltordnung der Bibliothek vom 30. März 2011 ist in ihrer jetzigen Form nicht mehr vollkommen zeitgemäß.  

Der als Anlage 1 vorliegende, neue Entwurf der Benutzungsordnung wurde deshalb mit mehreren klaren Zielvorstellungen formuliert. Zum einen wurde eine möglichst hohe Lesbarkeit für die Benutzerinnen und Benutzer gewährleistet. Die Formulierungen sind präzise, kurz und verständlich. Die neue Benutzungsordnung besteht aus klaren Rahmenbedingungen für die Benutzerinnen und Benutzer.

Zudem wurde die Benutzungsordnung übersichtlich gestaltet, mit einer Regelung des Nutzungsverhältnisses in wenigen, klar voneinander abgegrenzten Abschnitten, ohne inhaltliche Überschneidungen.

Nachhaltigkeit ist ebenfalls angestrebt – die neue Benutzungsordnung soll möglichst langfristig Bestand haben. So wurde die neue Benutzungsordnung auch in Hinblick auf mögliche neue gesellschaftliche Entwicklungen formuliert, wie etwa die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und den Wandel im Medienverhalten der Benutzerinnen und Benutzer.

Ein wichtiges Anliegen der neuen Benutzungsordnung ist zudem Transparenz. Diese soll auch durch eine Vereinheitlichung von Leihfristen und Entgelten erreicht werden. Deutlich weniger Sonderregelungen sind vorgesehen.

 

Wesentliche Neuerungen

Vorgesehen ist eine “Benutzungsordnung“ mit den Anlagen Entgeltverzeichnis und Hausordnung.

Entgeltverzeichnis und Hausordnung können so bei Bedarf flexibler angeglichen werden, ohne dass eine Änderung der gesamten Benutzungsordnung vorgenommen werden muss.

Die Regelungen der neuen Hausordnung waren zum Teil inhaltlich in der bisherigen Benutzungs- und Entgeltordnung enthalten (z.B.: § 10 “Verhalten in der Bibliothek“). Weitere Inhalte der Hausordnung, wie z.B. Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen, die Nutzung technischer Geräte und Internetnutzung, wurden ergänzt und präzisiert.

Im Zuge der überarbeiteten Benutzungsordnung wird es außerdem nur noch zwei Leihfristen für die verschiedenen Bibliotheksmedien geben: 4 Wochen und 2 Wochen. Bisher wurden drei verschiedene Leihfristen verwendet (4 Wochen, 2 Wochen und 1 Woche).

Ebenso ist eine Vereinheitlichung für die Entgelte bei Überschreitung der Leihfrist vorgesehen:
0,25 € pro Öffnungstag und 0,10 € pro Öffnungstag (für Schülerinnen und Schüler). Bisher galt für DVDs je Kalendertag 1,00 € und für alle übrigen Medien je Woche 1,00 € (Schülerinnen und Schüler 0,50 €).

Alle Medien werden außerdem einheitlich zweimal verlängerbar sein (bisher, je nach Medienart variierend, 1x, 2x, 3x oder gar nicht).

 

Was ist außerdem neu?

Regelungen zum Datenschutz werden berücksichtigt und in einem eigenständigen Paragraphen zusammengelegt aufgeführt (§ 9).

Die neue Benutzungsordnung ist konsequent in gendergerechter Sprache verfasst.

Künftig ist der Verzehr von geruchsneutralen Speisen und Getränken in der Bibliothek gestattet. (Hausordnung Abschnitt 1 – Rücksichtsvolles Verhalten).

Der Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung ist präziser formuliert und in einem eigenständigen Paragraphen aufgeführt (§ 8).

Ebenso ist der Haftungsausschluss der Bibliothek (§ 7) genauer geregelt.

Zudem ist in der neuen Benutzungsordnung auch die Benutzung der Selbstverbuchungsstation berücksichtigt (§ 6, Absatz 3), ebenso ist der Email-Benachrichtigungsservice nun in der neuen Benutzungsordnung als zusätzliche Serviceleistung ohne Gewähr geregelt (§ 3, Absatz 4). Beide Dienstleistungen gibt es bereits seit mehreren Jahren in der Bibliothek.


  1. Entwurf der „Benutzungsordnung der Bibliothek Kleinmachnow“ (neu)
  2. Benutzungs- und Entgeltordnung“ vom 30.03.2011 (alt)