Betreff
Straßenbau "Schopfheimer Allee"
Vorlage
DS-Nr. 004/11
Art
Beschlussvorlage

Die Erschließung des Seeberggebietes westlich von der Karl-Marx-Straße wird mit der Schopfheimer Allee entsprechend den Anlagen erweitert und verbessert. Das Bauprogramm umfasst folgende Parameter:

 

-     Herstellung der Fahrbahn in Asphalt, beidseitig Gossen aus Granitgroßsteinpflaster, Breite   50 cm, Einfassung Fahrbahn mit Granithochborden, Fahrbahnbreite 5,50 m.

-             Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind: Einengung der Fahrbahn auf 5,00 m im Bereich des Wohnhauses Höhe Spandauer Teich, Einbau von rotem Betonpflaster im Bereich der Einmündung Adolf-Grimme-Ring, Pflasterung von Aufmerksamkeitsfeldern mit rotem Granit im Bereich des Einganges der Waldorfschule,

-     Widmung des Neubaus als Fahrradstraße,

-     Befestigung der Gehwegplatten Multitec-Farbe beige erdbraun nuanciert, Stärke 8 cm,

-     Herstellung von Längsparkplätzen vor dem Grundstück der Waldorfschule mittels Granitgroßsteinpflaster mit Rasenfuge,

-     geschlossene Regenentwässerung mit Vorflut in den Spandauer Teich über die vorhandene Regenwasserreinigungs- und -absetzanlage,

-     Fahrbahnbeleuchtung: dekorative Beleuchtung, Bauart gleich wie Adolf-Grimme-Ring, ausgestattet mit Energiesparleuchten,

-     auf dem bisherigen Erschließungsweg von der Karl-Marx-Straße bis ehemaligem      Pförtnerhaus werden die Asphaltdecke und der Unterbau nach Genehmigung des           Grundstückeigentümers entfernt.


Mit dem Bebauungsplan KLM-BNP-025 „Seeberg“ und den städtebaulichen Verträgen hat die Gemeinde Kleinmachnow die Verpflichtung übernommen, die Erschließungsanlage für den Seeberg herzustellen. Im Bebauungsplan sind die entsprechenden Verkehrsflächen festgelegt. Nach umfangreichen Diskussionen in den Fachausschüssen, letztmalig im November 2010, hat die Verwaltung Planungsunterlagen erarbeiten lassen. Diese Vorplanung entspricht dem Bebauungsplan mit Ausnahme der Parkplatzanlage für die Waldorfschule, diese wurden nach Beratung in den Fachausschüssen auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz geplant. Die Fläche befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet, jedoch ist es notwendig, dass zur Umsetzung der Bebauungsplan entsprechend geändert wird. In dem Bebauungsplanverfahren würde die Fläche der bisherigen Stellplatzanlage für die Waldorfschule entlang der Schopfheimer Allee gegen die Stellplatzanlage auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz ausgetauscht werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer, die BBIS und die Waldorfschule, haben zu diesem Vorhaben eine positive Stellungnahme abgegeben und werden ihre vertraglichen Beziehungen  dementsprechend anpassen. Der Straßenbau kann ohne Bebauungsplanänderung realisiert werden. Der Stellplatzbau ist erst nach der notwendigen Bebauungsplanänderung möglich. In der Planung sind eine Ein- und eine Ausfahrt für die Stellplätze des Waldorfkindergartens eingeflossen. Die Einmündung Adolf-Grimme-Ring Ost auf die Schopfheimer Allee wurde so ausgebildet, dass ein schnelles Durchfahren des Einmündungsbereiches vom Adolf-Grimme-Ring nicht möglich ist und eine Geschwindigkeitsreduzierung erfolgen wird. Das Gleiche gilt für die Schopfheimer Allee, hier besteht die Rechts-vor-links-Regelung, so dass auch hier ein Aufmerksamkeitsbereich geschaffen wird, der zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen wird. Im Zuge der Erarbeitung der Genehmigungsplanung werden die Träger der öffentlichen Belange aufgefordert, zum Straßenbauvorhaben eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Ziele der Verwaltung zum Bauablauf sind folgende. Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung für das Bauprogramm soll schnellstmöglich die Ausführungsplanung erarbeitet werden. Die öffentliche Ausschreibung des Bauvorhabens sollte im März/April 2011 erfolgen, so dass im Frühjahr die Bauarbeiten beginnen können. Diese werden dann abschnittsweise realisiert, um die Erschließung der durch die Straße erschlossenen Schulen und Grundstücke sicherstellen zu können. Für den sensiblen Bereich kurz vor der 3. Grundschule/BBIS sollen dann die Sommerferien genutzt werden.

 

Die Kostenschätzung für das geänderte Bauprogramm beläuft sich auf ca. 730.000,- €. Im Haushalt stehen 825.000,00 € zur Verfügung, wobei bereits ca. 80.000,00 € für die Verlängerung/Erneuerung der Wendeanlage Am Hochwald eingesetzt werden.

 

Als Einnahmen kommen entsprechend den städtebaulichen Verträgen 260.000,00 € der Gemeinde Kleinmachnow zugute.

Die Verwaltung strebt eine federführende Koordinierung für andere Auftraggeber, wie z. B. der Wasser- und Abwasserzweckverband bzw. die Medienversorger an, und bemüht sich um eine gemeinsame Ausschreibung mit Ausbildung von Einzellosen.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

5026

 Finanz-HH 2010

EURO: 400.000,00

Produktgruppe:

5410

 Finanz_HH 2011

EURO: 425.000,00

Maßnahmen-Nr:

50

 

 

 

 

 


Anlage 1 – Lagepläne (Seite 1 bis 3)