1)
Der
Bebauungsplan KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“, in Kraft
getreten mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow zum
08.02.1996, soll für das Grundstück Stahnsdorfer Damm 19 (Gemarkung
Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 4221, 4222, 4224, 4225, 4227 und
4228; Abgrenzung des Geltungsbereiches vgl. Anl. 1) geändert werden. Das
Änderungsverfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-004-2 „Stahnsdorfer Damm 19“
geführt.
2)
Mit
der Änderung sollen
a) die zulässige Nutzungsart von bisher „Fläche für Wald“ in künftig „Sondergebiet
Hotel/ Restaurant“ geändert und
b) eine rund 124 m² große Fläche am südlichen Rand des Grundstücks als
„Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Geh- und Radweg“ festgesetzt
werden.
Der Bebauungsplan KLM-BP-004-2 soll den hier bisher rechtswirksamen
Bebauungsplan KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“ ersetzen und
insoweit ändern.
3) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Er wurde 1999/2002 mit dem
Verfahren KLM-BP-004-1 „Wohngebiet Stolper Weg mit Bolzplatz“
für Teilflächen geändert. Nachdem das Gebiet fast vollständig bebaut war,
sollten der Bedarf an Freizeiteinrichtungen für ältere Kinder und Jugendliche
abgedeckt, Regelungen gegen die nachteilige stadtgestalterische Wirkung von
Carports und Garagen unmittelbar an der Straßenkante aufgenommen und schon
bestehende Festsetzungen auf ihre Erforderlichkeit und rechtliche Zulässigkeit
hin überprüft werden.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-004-1 trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die
Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2002 am 30.09.2002 in Kraft.
Am 07.03.2019 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 163/18, den Bebauungsplan im Hinblick auf Einfriedungen zu ändern. Dieses Verfahren mit der Bezeichnung 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz" für Einfriedungen soll mit dem Satzungsbeschluss DS-Nr. 006/20 in Kürze abgeschlossen werden.
Für
das Grundstück „Stahnsdorfer Damm 19“ (Gemarkung Kleinmachnow,
Flur 1, Flurstücke 4221, 4222, 4224, 4225, 4227 und 4228; Abgrenzung
des Geltungsbereiches vgl. Anlage 1)
gilt nach wie vor der (Ursprungs-)Bebauungsplan KLM-BP-004
von 1996. Er setzt es als „Fläche für Wald“ fest (vgl. Anlage 2, Auszug Planzeichnung). Das dortige Gasthaus zur
Schleuse steht unter Denkmalschutz.
Im
Zusammenhang mit einem kürzlich für das Grundstück gestellten Bauantrag, den
Umbau der Gaststätte betreffend, fiel auf, dass es bisher keine
planungsrechtlichen Regelungen gibt, die den denkmalgeschützten Gebäudebestand
berücksichtigen.
Zugleich
besteht seit längerer Zeit der Bedarf, an dieser Stelle den Uferweg
Teltowkanalaue zu erweitern. Die Lage unmittelbar an der Schleusenbrücke macht
diesen Abschnitt des Rad- und Wanderweges touristisch besonders attraktiv. Mit
dem Bebauungsplan-Verfahren sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden,
dem Weg rund 124 m² der Gaststätten-Freifläche für die zahlreichen
Erholungssuchenden und für Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zuzuordnen.
Mit
Schreiben vom 30.01.2020 trat schließlich der Eigentümer des Grundstücks an die
Gemeinde heran und bat darum, durch Schaffung von Planungsrecht bauliche
Veränderungen auf dem Grundstück zu ermöglichen. Die Überlegungen des
Grundstückseigentümers sollen im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens geprüft
und soweit städtebaulich vertretbar in den zu erarbeitenden Bebauungsplan
einfließen.
Das Bebauungsplan-Verfahren soll unter der Bezeichnung KLM-BP-004-2 „Stahnsdorfer Damm 19“ geführt werden, der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Sodann ist ein Bebauungsplan-Vorentwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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1. Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-004-2 „Stahnsdorfer Damm 19“
2. (Ursprungs-)Bebauungsplan KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“ v. 1996