Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-007 "Altes Dorf"
Vorlage
DS-Nr. 005/11
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-007 „Altes Dorf“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.         Die vorgelegten Varianten zur Anordnung von Stellplätzen für das ev. kirchliche Zentrum (vgl. Anl. 3) wurden geprüft. Es wird empfohlen, im weiteren Bebauungsplan-Verfahren eine Stell­platzanordnung entsprechend Var. 6-1 (vgl. Anl. 4) vorzusehen.

3.         Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ in zwei Varianten (vgl. Anl. 6) wird gebilligt.

4.         Der Bürgermeister wird beauftragt, zu den zwei Varianten des Vorentwurfes eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.


Das Bebauungsplan-Verfahren für den historischen Dorfkern Kleinmachnows wurde mit Auf­stellungsbeschluss vom 05.09.1991 eingeleitet. Das Plangebiet umfasst u. a. Dorfkirche, Krieger­denkmal, Bakemühle, Forsthaus, die Flächen von Alter Hakeburg und Gutshof sowie weitere Grundstücke entlang Zehlendorfer Damm und Allee am Forsthaus.

Bis zur öffentlichen Auslegung eines (ersten) Bebauungsplan-Entwurfes im Jahr 1993 wurde das Verfahren unter der Bezeichnung „Landschaftspark Unteres Bäketal“ geführt. Es konnte jedoch seinerzeit aus unterschiedlichen Gründen nicht zum Abschluss gebracht werden und ruhte des­halb.

Im Jahr 2003 wurde eine Vermessung des Plangebietes beauftragt, seit Februar 2006 liegen auch Bestandsdarstellung und –bewertung für einen zum B-Plan erforderlichen Grünordnungsplan vor.

Mit DS-Nr. 026/04 vom 29.04.2004 präzisierte die Gemeindevertretung den ursprünglichen Auf­stellungsbeschluss. Mit DS-Nr. 248/09 vom 10.12.2009 legte sie sodann u. a. fest, dass mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines ev. „kirchlichen Zentrums Kleinmachnow“ auf dem Gelände des alten Gutshofes geschaffen werden sollen. Das dazu erarbeitete städtebauliche Konzept greift die (hinsichtlich des Bauvolumens inzwischen deutlich reduzierten) Inhalte eines von der ev. Kirchengemeinde im Jahr 2008 durchgeführten Realisierungswettbewerbs auf.

Erläuterungen zum Beschlussvorschlag:

zu 1) Mit der Änderung des Geltungsbereiches werden gegenüber dem vorherigen Stand vom 10.12.2009 (vgl. Anl. 2) u. a. Flächen östlich Zehlendorfer Damm einbezogen, um den dortigen Grünbestand (Wald) dauerhaft planungsrechtlich zu sichern. Innerhalb des Naturschutzgebietes „Bäketal“ südwestlich Bäkemühle gelegene Flächen werden aus dem Geltungsbereich ausge­gliedert.

zu 2) In den Bauausschuss-Sitzungen vom 07.07., 04.10. und 22.11.2010 und in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten vom 06.10 und 24.11.2010 wur­de anhand von insgesamt 14 vorgelegten Varianten intensiv über Möglichkeiten diskutiert, wie die Stellplätze für das ev. kirchliche Zentrum innerhalb des Plangebietes angeordnet werden können (vgl. Anl. 3, Stellplatzstandorte, Varianten). Im Ergebnis der Diskussionen zeigte sich eine deutliche Präferenz für die Weiterbearbeitung der Var. 6. Die nun vorgelegte Var. 6-1, die die Anregungen und Hinweise der Fachausschüsse aufgreift, soll dem weiteren Bebauungsplan-Ver­fahren zu Grunde gelegt werden (vgl. Anl. 4).

zu 3 u. 4) Wie vom Baugesetzbuch vorgesehen, wird der B-Plan-Vorentwurf in Varianten vorge­legt: Die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen zwei Varianten sind in Anl. 5 als „Modul“ farbig gekennzeichnet; jedes der „Module“ kann auch in die jeweils andere Variante aufgenom­men werden. Die Ergebnisse der Diskussionen in Gemeindevertretung und Fachausschüssen so­wie die Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der bevorstehenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf (vgl. Anl. 6) sollen sodann ausgewertet und Eingang in die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes finden.

Dem Beschluss beigefügt sind außerdem Informationen über die Grundstücke nördlich Allee am Forsthaus (vgl. Anl. 7).


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 11.939,67

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2011

EURO: 11.939,67

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen

1.         Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-007

2.         nur zur Information: Geltungsbereich Stand 10.12.2009 (vgl. DS-Nr. 248/09)

3.         nur zur Information: Stellplatzstandorte, Varianten

4.         Stellplatzstandorte, Variante 6-1, Gestaltungsvorschlag

5.         Luftbild (Stand April 2009) mit Geltungsbereich B-Plan

6.         Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-007, Stand 10.01.2011 (in zwei Varianten), Legende; Beiplan Bodendenkmale

7.         Informationen zu Grundstücken nördlich Allee am Forsthaus