2.
Die vorgelegten Varianten zur Anordnung
von Stellplätzen für das ev. kirchliche Zentrum (vgl. Anl. 3) wurden geprüft.
Es wird empfohlen, im weiteren Bebauungsplan-Verfahren eine Stellplatzanordnung
entsprechend Var. 6-1 (vgl. Anl. 4) vorzusehen.
3.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-007 „Altes Dorf“ in zwei Varianten (vgl. Anl. 6) wird
gebilligt.
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt, zu den
zwei Varianten des Vorentwurfes eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu
geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht
kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist
außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Das
Bebauungsplan-Verfahren für den historischen Dorfkern Kleinmachnows wurde mit
Aufstellungsbeschluss vom 05.09.1991 eingeleitet. Das Plangebiet umfasst u. a.
Dorfkirche, Kriegerdenkmal, Bakemühle, Forsthaus, die Flächen von Alter
Hakeburg und Gutshof sowie weitere Grundstücke entlang Zehlendorfer Damm und
Allee am Forsthaus.
Bis
zur öffentlichen Auslegung eines (ersten) Bebauungsplan-Entwurfes im Jahr 1993 wurde
das Verfahren unter der Bezeichnung „Landschaftspark Unteres Bäketal“ geführt. Es
konnte jedoch seinerzeit aus unterschiedlichen Gründen nicht zum Abschluss
gebracht werden und ruhte deshalb.
Im
Jahr 2003 wurde eine Vermessung des Plangebietes beauftragt, seit Februar 2006 liegen
auch Bestandsdarstellung und –bewertung für einen zum B-Plan erforderlichen
Grünordnungsplan vor.
Mit
DS-Nr. 026/04 vom 29.04.2004 präzisierte die Gemeindevertretung den
ursprünglichen Aufstellungsbeschluss. Mit DS-Nr. 248/09 vom 10.12.2009
legte sie sodann u. a. fest, dass mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Neubau eines ev. „kirchlichen Zentrums Kleinmachnow“
auf dem Gelände des alten Gutshofes geschaffen werden sollen. Das dazu
erarbeitete städtebauliche Konzept greift die (hinsichtlich des Bauvolumens
inzwischen deutlich reduzierten) Inhalte eines von der ev. Kirchengemeinde im
Jahr 2008 durchgeführten Realisierungswettbewerbs auf.
Erläuterungen
zum Beschlussvorschlag:
zu
1) Mit der Änderung des Geltungsbereiches
werden gegenüber dem vorherigen Stand vom 10.12.2009 (vgl. Anl. 2)
u. a. Flächen östlich Zehlendorfer Damm einbezogen, um den dortigen Grünbestand
(Wald) dauerhaft planungsrechtlich zu sichern. Innerhalb des
Naturschutzgebietes „Bäketal“ südwestlich Bäkemühle gelegene Flächen werden aus
dem Geltungsbereich ausgegliedert.
zu
2) In den Bauausschuss-Sitzungen vom
07.07., 04.10. und 22.11.2010 und in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt,
Verkehr und Ordnungsangelegenheiten vom 06.10 und 24.11.2010 wurde anhand von
insgesamt 14 vorgelegten Varianten intensiv über Möglichkeiten diskutiert, wie
die Stellplätze für das ev. kirchliche Zentrum innerhalb des Plangebietes
angeordnet werden können (vgl. Anl. 3, Stellplatzstandorte,
Varianten). Im Ergebnis der Diskussionen zeigte sich eine deutliche Präferenz
für die Weiterbearbeitung der Var. 6. Die nun vorgelegte Var. 6-1,
die die Anregungen und Hinweise der Fachausschüsse aufgreift, soll dem weiteren
Bebauungsplan-Verfahren zu Grunde gelegt werden (vgl. Anl. 4).
zu
3 u. 4) Wie vom Baugesetzbuch vorgesehen, wird
der B-Plan-Vorentwurf in Varianten vorgelegt: Die wesentlichen
Unterschiede zwischen diesen zwei Varianten sind in Anl. 5 als
„Modul“ farbig gekennzeichnet; jedes der „Module“ kann auch in die jeweils
andere Variante aufgenommen werden. Die Ergebnisse der Diskussionen in
Gemeindevertretung und Fachausschüssen sowie die Äußerungen der Bürgerinnen
und Bürger im Rahmen der bevorstehenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Vorentwurf (vgl. Anl. 6) sollen sodann ausgewertet und Eingang
in die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes finden.
Dem
Beschluss beigefügt sind außerdem Informationen über die Grundstücke nördlich
Allee am Forsthaus (vgl. Anl. 7).
Anlagen
1.
Kennzeichnung des Geltungsbereiches
KLM-BP-007
2.
nur zur Information:
Geltungsbereich Stand 10.12.2009 (vgl. DS-Nr. 248/09)
3.
nur zur Information:
Stellplatzstandorte, Varianten
4.
Stellplatzstandorte, Variante 6-1,
Gestaltungsvorschlag
5.
Luftbild (Stand April 2009) mit
Geltungsbereich B-Plan
6.
Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-007,
Stand 10.01.2011 (in zwei Varianten), Legende; Beiplan Bodendenkmale
7.
Informationen zu Grundstücken nördlich
Allee am Forsthaus