Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 "Seeberg" für Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 007/11
Art
Beschlussvorlage

 

1)         Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anl. 1 gekennzeichneten Geltungsbereich geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die Schaffung der planungs­rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Stellplätze der Freien Waldorfschule Kleinmachnow entsprechend Anlage 2.

2)         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft. Er setzt u. a. fest, innerhalb welcher Fläche die Freie Waldorfschule Kleinmachow e. V. die für sie erforderlichen Stellplätze realisieren darf (vgl. Anlage 3, B-Plan-Auszug). Grundlage für diese Konzeption bildete DS-Nr. 080-1/07 vom 22.11.2007 „Empfehlungen zu Bebauungsplan-Inhalten für die Freie Waldorfschule Kleinmachnow e. V. hinsichtlich Anordnung der erforderlichen Stellplätze“.

Nach Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens, im Zusammenhang mit den Überlegungen zum Neubau der öffentlichen Erschließungsstraße „Schopfheimer Allee“, wurde die Konzeption zur Stellplatzanordnung neu überdacht. So ist neben breiten Grünstreifen zur Pflanzung von Allee­bäumen und angemessen breiten Gehwegen entlang der Schopfheimer Allee nun auch vorge­sehen, möglichen Konflikten zwischen Schulwegen einerseits und ein- und ausparkenden Fahr­zeugen andererseits durch klare räumliche Trennung von Beginn an vorzubeugen. Solche Kon­flikte wurden für den Fall einer Realisierung der bisherigen Konzeption, die Eingang in den Bebau­ungsplan gefunden hatte, befürchtet.

Die Stellplätze der Waldorfschule sollen deshalb künftig nicht entlang der Schopfheimer Allee, sondern auf einer östlich separat gelegenen Fläche mit eigener Zufahrt zulässig sein. Es handelt sich um einen Teil des ehemaligen Kohlenlagerplatzes, im Bebauungsplan als zur Entsiegelung und Wiederaufforstung vorgesehene Fläche „N 6“ bezeichnet. Diese Fläche war schon im Jahr 2007 mit untersucht, aber damals als städtebaulich nicht geeigneter Stellplatz-Standort ver­worfen worden.

Für eine Stellplatzanordnung auf einem Teil der Fläche „N 6“ ist die Änderung des Bebauungs­planes erforderlich (Geltungsbereich vgl. Anl. 1). Dabei soll die Fläche „N 6“ als neue „Fläche für Stellplätze“ festgesetzt und die bisher dazu vorgesehene in Wald, Grünfläche oder „Fläche mit Erhaltungsbindung Grün“ geändert werden. Da die jetzt in Aussicht genommene Fläche „N 6“ zur Kompensation von Eingriffen an anderer Stelle auf dem Seeberg vorgesehen war, wird eine Überarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan 025 notwendig sein. Im Rahmen des Änderungsverfahrens sind entsprechend stadtplanerische und landschafts­planerische Leistungen zu beauftragen. Anzupassen sein werden außerdem vertragliche Rege­lungen mit dem Eigentümer der Fläche „N 6“ (Städtebauliche Vertrag). Der Grundstücks­eigentümer hat eine grundsätzliche Bereitschaft zur Anpassung bestehender Regelungen bereits erkennen lassen.

Die parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ebenfalls erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) kann im Rahmen des laufenden Verfahrens zur 13. Änderung des FNP für Waldflächen erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 8.259,84

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2011

EURO: 8.259,84

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches 1. Änderung Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“

2)         Konzept Anordnung Stellplätze Freie Waldorfschule Kleinmachnow e.V.

3)         Auszug aus B-Plan KLM-BP-025 „Seeberg“ in seiner rechtswirksamen Fassung