1)
Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“
in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010)
soll für den in Anl. 1 gekennzeichneten Geltungsbereich geändert
werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Anordnung der Stellplätze der Freien Waldorfschule
Kleinmachnow entsprechend Anlage 2.
2)
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die
Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft. Er setzt u. a. fest, innerhalb
welcher Fläche die Freie Waldorfschule Kleinmachow e. V. die für sie
erforderlichen Stellplätze realisieren darf (vgl. Anlage 3,
B-Plan-Auszug). Grundlage für diese Konzeption bildete DS-Nr. 080-1/07 vom
22.11.2007 „Empfehlungen zu Bebauungsplan-Inhalten für die Freie
Waldorfschule Kleinmachnow e. V. hinsichtlich Anordnung der erforderlichen
Stellplätze“.
Nach
Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens, im Zusammenhang mit den Überlegungen zum
Neubau der öffentlichen Erschließungsstraße „Schopfheimer Allee“, wurde die Konzeption
zur Stellplatzanordnung neu überdacht. So ist neben breiten Grünstreifen zur
Pflanzung von Alleebäumen und angemessen breiten Gehwegen entlang der Schopfheimer
Allee nun auch vorgesehen, möglichen Konflikten zwischen Schulwegen einerseits
und ein- und ausparkenden Fahrzeugen andererseits durch klare räumliche
Trennung von Beginn an vorzubeugen. Solche Konflikte wurden für den Fall einer
Realisierung der bisherigen Konzeption, die Eingang in den Bebauungsplan gefunden
hatte, befürchtet.
Die
Stellplätze der Waldorfschule sollen deshalb künftig nicht entlang der
Schopfheimer Allee, sondern auf einer östlich separat gelegenen Fläche mit eigener
Zufahrt zulässig sein. Es handelt sich um einen Teil des ehemaligen
Kohlenlagerplatzes, im Bebauungsplan als zur Entsiegelung und Wiederaufforstung
vorgesehene Fläche „N 6“ bezeichnet. Diese Fläche war schon im Jahr 2007
mit untersucht, aber damals als städtebaulich nicht geeigneter
Stellplatz-Standort verworfen worden.
Für
eine Stellplatzanordnung auf einem Teil der Fläche „N 6“ ist die Änderung
des Bebauungsplanes erforderlich (Geltungsbereich vgl. Anl. 1).
Dabei soll die Fläche „N 6“ als neue „Fläche für Stellplätze“ festgesetzt
und die bisher dazu vorgesehene in Wald, Grünfläche oder „Fläche mit
Erhaltungsbindung Grün“ geändert werden. Da die jetzt in Aussicht genommene
Fläche „N 6“ zur Kompensation von Eingriffen an anderer Stelle auf dem
Seeberg vorgesehen war, wird eine Überarbeitung der
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan 025 notwendig sein. Im
Rahmen des Änderungsverfahrens sind entsprechend stadtplanerische und
landschaftsplanerische Leistungen zu beauftragen. Anzupassen sein werden außerdem
vertragliche Regelungen mit dem Eigentümer der Fläche „N 6“ (Städtebauliche
Vertrag). Der Grundstückseigentümer hat eine grundsätzliche Bereitschaft zur
Anpassung bestehender Regelungen bereits erkennen lassen.
Die
parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ebenfalls
erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) kann im
Rahmen des laufenden Verfahrens zur 13. Änderung des FNP für Waldflächen
erfolgen.
Anlagen
1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches
1. Änderung Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“
2)
Konzept Anordnung Stellplätze Freie
Waldorfschule Kleinmachnow e.V.
3)
Auszug aus B-Plan KLM-BP-025 „Seeberg“
in seiner rechtswirksamen Fassung