Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-046 "Wohn- und Hotelanlage Kiebitzberge" (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 008/11
Art
Beschlussvorlage

1)         Für eine östlich Zehlendorfer Damm und nördlich des Teltowkanals gelegene Fläche, die u.a. die Wohnbebauung und das Hotel Zehlendorfer Damm 180 bis 190 (gerade Hausnummern) umfasst, soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-046 „Wohn- und Hotelanlage Kiebitzberge“ aufgestellt werden (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereich).

2)         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3)         Mit dem Bebauungsplan soll der als unwirksam festgestellte Vorhaben- und Erschließungs­plan KLM-V+E/P-001 „Sporthotel Kiebitzberge“ insoweit ersetzt werden, als der inzwischen realisierte Gebäudebestand planungsrechtlich zu sichern und zu ordnen ist.

4)         Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen. Danach wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sein.


Die Bebauung im Bereich „Sporthotel Kiebitzberge“ geht zurück auf einen am 16.03.1991 zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der [damaligen] Appart Hotelbau GmbH Dreilinden ‑ Vorhabenträgerin ‑ geschlossenen Vertrag und die im Zeitraum 1991 – 1997 vorgenommenen Vertragsänderungen. Mit den Verträgen wurden die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Hotelanlage mit bis zu 220 Zimmern sowie für eine Appartement-Wohnanlage mit den Nutzungsmaßen Grundflächenzahl (GRZ) 0,3 und Geschossflächenzahl (GFZ) 1,0 ge­schaffen.

Für das erforderliche Planungsrecht wurde auf Antrag der Vorhabenträgerin das Verfahren zur Aufstellung der Satzung Vorhaben- und Erschließungsplan KLM-V+E/P-001 „Sporthotel Kiebitz­berge“ eingeleitet.

Einen Durchführungsvertrag, der im Zusammenhang mit Satzungen über einen Vorhaben- und Erschließungsplan notwendig ist, schlossen Gemeinde und Vorhabenträgerin am 10.12.1992. Gegenstand dieses Vertrags war (nur) die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen.

Am 24.03.1994 (DS-Nr. 102/94) beschloss die Gemeindevertretung eine 1. Änderung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan. Die Änderung betraf die Erhöhung der GRZ im Allgemeinen Wohngebiet (WA Appartementanlage) von 0,3 auf 0,4 sowie Verände­rungen bei den festgesetzten Tiefgaragenbereichen. Die 1. Änderung wurde jedoch nicht wirk­sam, da in den Akten jeder Nachweis einer Bekanntmachung fehlt und sie somit offensichtlich nicht ortsüblich bekannt gemacht wurde. Auch Unterlagen über die Änderung des Durch­führungs­vertrags im Rahmen dieser Satzungsänderung liegen der Gemeinde nicht vor.

Dennoch erteilte der Landkreis als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde im Jahr 1994 auf Grundlage der 1. Änderung Baugenehmigungen u. a. für die planungsrechtlich beabsichtigten fünf Baukörper der Appartementanlage. Drei der Baukörper wurden realisiert. Die Baugenehmi­gungen für die weiteren zwei Baukörper sind inzwischen erloschen, nachdem es die Vorhaben­trägerin (bzw. deren Rechtsnachfolger) versäumte, beim Landkreis rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung zu stellen.

Ein Antrag der Vorhabenträgerin aus dem Jahr 2007, die erloschenen Baugenehmigungen er­neut zu erteilen, wurde mit Bescheid vom 18.03.2009 vom Landkreis mit dem Hinweis abgelehnt, dass die das Baurecht begründende Satzung nie wirksam geworden ist.

Da ein rückwirkendes in Kraft setzen dieser Satzung nicht möglich war, hob die Gemeindever­tretung alle wesentlichen dazu gefassten Beschlüsse mit DS-Nr. 182/10 vom 16.12.2010 auf. Die Aufhebung der Beschlüsse und die Tatsache, dass Ursprungssatzung und 1. Änderung unwirksam sind, wurden daraufhin öffentlich bekannt gemacht.

Damit fehlt es an einer planungsrechtlichen Grundlage für den Gebäudebestand „Zehlendorfer Damm 180 – 190 (gerade Hausnummern)“. Aus Sicht der Verwaltung ist es deshalb erforderlich, einen neuen, diesen Bestand schützenden Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: NN

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2011

EURO: NN

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-046 „Wohn- u. Hotelanlage Kiebitzberge“

2)         Auszug aus dem FNP Kleinmachnow i. d. F. der 10. Änderung vom 15.10.2009