die 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-010 „Musikerviertel“ (Textbebauungsplan; vgl. Anlage 2)
als
Satzun
2. Die Begründung i. d. F. vom 10.01.2011 wird
gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 20.05.2010 (DS-Nr.
057/10) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-010 „Musikerviertel“ (Textbebauungsplan) eingeleitet worden. Die
Änderung bezieht sich auf die Anpassung des Höhenbezuges für die festgesetzten
Trauf- und Firsthöhen (TF-Nr. 6). Die textliche Festsetzung Nr. 6 wird zudem
mit einer Definition der Traufhöhe präzisiert. Der Höhenplan als Anlage 3 zum
Bebauungsplan entfällt somit.
Darüber
hinaus wird die textliche Festsetzung Nr. 1 a neu aufgenommen, die
festlegt, dass in reinen Wohngebieten die Zulassung von Mobilfunkanlagen auf
Dächern oder als selbstständige bauliche Anlagen über die Erteilung von
Ausnahmen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO ausgeschlossen wird.
Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplans KLM-BP-010 sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Nach Durchführung der erforderlichen
Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 01.11. bis
einschließlich 03.12.2010 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen
Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 26.10.2010) und Abwägung
der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 1. Änderung KLM-BP-010
„Musikerviertel“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in
Kraft gesetzt werden.
1) Abgrenzung
Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-010 „Musikerviertel“
2)
1. Änderung KLM-BP-010 „Musikerviertel“
3)
Begründung, Stand 10.01.2011