Betreff
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-010 "Musikerviertel"
Vorlage
DS-Nr. 010/11
Art
Beschlussvorlage

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) – BauGB –

     die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-010 „Musikerviertel“ (Textbebauungsplan; vgl. Anlage 2)

als Satzung.

 

2. Die Begründung i. d. F. vom 10.01.2011 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.  

 


Mit Beschluss vom 20.05.2010 (DS-Nr. 057/10) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-010 „Musikerviertel“ (Textbebauungsplan) eingeleitet worden. Die Änderung bezieht sich auf die Anpassung des Höhenbezuges für die festgesetzten Trauf- und Firsthöhen (TF-Nr. 6). Die textliche Fest­setzung Nr. 6 wird zudem mit einer Definition der Traufhöhe präzisiert. Der Höhenplan als Anlage 3 zum Bebauungsplan entfällt somit.

Darüber hinaus wird die textliche Festsetzung Nr. 1 a neu aufgenommen, die festlegt, dass in reinen Wohngebieten die Zulassung von Mobilfunk­anlagen auf Dächern oder als selbstständige bau­liche Anlagen über die Erteilung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO aus­geschlossen wird.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-010 sind von dieser Änderung nicht betroffen.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 01.11. bis einschließlich 03.12.2010 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 26.10.2010) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 1. Änderung KLM-BP-010 „Musikerviertel“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2010

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1) Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-010 „Musikerviertel“

2) 1. Änderung KLM-BP-010 „Musikerviertel“

3) Begründung, Stand 10.01.2011